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#„Alle Attribute einer Hinrichtung“

„Alle Attribute einer Hinrichtung“

Der Angeklagte ist der Täter: Das Frankfurter Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 56 Jahre alte Lothar R. seine frühere Freundin am 20. August 2019 auf einem Reiterhof in Hofheim-Langenhain ermordet hat. Es verurteilte den Mann am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer in allen Punkten den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, da sie die Schuld des Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit als bewiesen erachtete.

Sohn half bei der Beseitigung der Tatspuren

Doch die Kammer hatte keinen Zweifel an der Schuld. Nach 17 Verhandlungstagen sah sie die Indizienkette als „geschlossen“: R. habe seine ehemalige Freundin nach der Trennung bedroht, gestalkt und angekündigt, sie zu töten. Dazu habe er sich Munition besorgt und Schießübungen gemacht. Auch habe er seine drei Kinder in die Überwachung der 22 Jahre alten Frau eingespannt, seinen Sohn darüber hinaus auch zur Beseitigung der Tatspuren, was der Staatsanwalt als besonders niederträchtig bezeichnet hatte. Auf Handschuhen des Angeklagten fanden sich Schmauchspuren und Fasern der Kleidung des Opfers, auf der mutmaßlichen Tatwaffe, einem Langgewehr, mit dem die Frau mit einem Kopfschuss getötet worden war, wurden ebenfalls Faserspuren ihres Pullovers sichergestellt. Das Handy des Mörders war zur Tatzeit am Ort des Verbrechens eingeloggt. Zeugen hatten außerdem seinen Jeep in der Nähe des Reiterhofs gesehen.

Einer Zeugin, die unmittelbar vor dem tödlichen Schuss zum Reiterhof gefahren war, war ein Mann mit einem länglichen Gegenstand in der Hand vor das Auto gelaufen – die Beschreibung passte auf den Angeklagten. R. flüchtete nach der Tat zunächst, versteckte sich in der Nacht in einem Lastwagen auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers, bevor er sich einen Tag später der Polizei stellte.

Bereits früher wegen Körperverletzung verurteilt

R. hatte die Tat bestritten, äußerte sich in der Hauptverhandlung nicht und ließ auch die Gelegenheit zu einem „letzten Wort“ verstreichen. Die meisten Verhandlungstage, das Gesicht hinter einer Maske verborgen, redete er aber permanent auf seine Verteidiger ein, besonders bei Zeugenvernehmungen.

R. ist früher schon wegen mehreren Fällen von Körperverletzung zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt worden. „Warum waren Sie nicht in Haft?“, fragte der Staatsanwalt im Plädoyer. Zur Tatzeit hätte R. eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen, weil er die letzte Geldstrafe nicht zahlen konnte, aus der ihn allerdings seine Kollegen auslösten.

Ein „Mann mit zwei Gesichtern“

Dass R. zur Gewalttätigkeit neigt, wenn es nicht nach seinem Willen geht, bestätigten zahlreiche Zeugen vor Gericht. Als „Mann mit zwei Gesichtern“ wurde er geschildert, denn charmant und freundlich konnte er durchaus auch sein. Seine Vorstrafen seien jedoch von „durchgängiger Frauenfeindlichkeit geprägt“, sagte der Vorsitzende Richter.

Dass die junge kultivierte Frau aus bürgerlichen Verhältnissen überhaupt eine Beziehung zu dem damals Fünfundfünfzigjährige einging, hatte wohl mit ihrer Tierliebe zu tun. Die Mutter hatte geschildert, dass ihre Tochter in der Pubertät an einer permanenten Migräne litt, was auch eine depressive Stimmung verursachte. Zum wegen Schmerzen nur mühsam erworbenen Abitur schenkten ihr die Eltern ein Pferd – aus „therapeutischen Gründen“. Die junge Frau lebte auf.

Ein verstörender Nebenaspekt des Falls

Sie und R. hatten sich auf dem Reiterhof kennengelernt, die junge Frau brachte ihr Pferd auf seinem Hof unter, auf dem er auch Schafe hielt. Sie hatte Pläne, das völlig heruntergekommenen Anwesen auf Vordermann zu bringen, außerdem fühlte sie sich für seine Kinder verantwortlich, die zur Tatzeit zehnjährige Tochter und den sechzehnjährig Sohn, deren Leben unter verwahrlosten Umständen ihr Mitleid erregten. Warum das Jugendamt nach einem längeren Heimaufenthalt der Kinder diese dem mehrfach vorbestraften Vater, dessen Wohnhaus einer Müllkippe glich, überließ, ist ein verstörender Nebenaspekt dieses Falls.

Nach der Trennung hielt die junge Frau zu den Kindern weiterhin Kontakt. So kam es, dass der Sohn den Vater unterrichten konnte, wann sie am Tattag zum Reiten auf den Hof kommen würde. Aus einem Gebüsch vor dem Gelände lauerte R. ihr auf und nutzte den Moment, als die Zweiundzwanzigjährige allein den Weg zwischen Koppel und Stall entlang ging, um „sie abzuschießen, weil er sich rächen will und ihr ein Leben in Freiheit nicht gönnt“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Tat habe „alle Attribute einer Hinrichtung“.

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