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#Anbieterwechsel beim Handy: Darum war es noch nie so einfach

Anbieterwechsel beim Handy: Darum war es noch nie so einfach

Im Dezember hat sich im Bereich der Telekommunikation eine Menge geändert. Grund ist das geänderte Telekommunikationsgesetz. Es ermöglicht dir, jetzt auch noch leichter und vor allem auch billiger den Anbieter zu wechseln.

Anbeiterwechsel beim Handy jetzt noch einfacher
Anbeiterwechsel beim Handy jetzt noch einfacherBildquelle:

Wenn du bisher deinen Handyanbieter gewechselt hast, hat dich das mindestens 6,82 Euro gekostet. Nämlich dann, wenn du deine Rufnummer behalten wolltest. Das dürfte bei den meisten Nutzern der Fall sein. Doch damit ist jetzt Schluss. Die sogenannte Rufnummernportierung, also die Mitnahme einer Telefonnummer von einem Anbieter zum nächsten, ist jetzt kostenlos.

Einfacher wird der Wechsel damit vor allem, wenn du deine Nummer mit einer Prepaid-Karte nutzt. Denn hier musstest du bisher sicherstellen, dass am Tag der Portierung der Betrag von 6,82 Euro auf deinem Guthabenkonto war. Hattest du auch nur ein Cent zu wenig auf dein Konto geladen, konnte es dir passieren, dass die Portierung scheiterte.

Durch die Abschaffung der Portierungskosten ist es nun auch tariflich leichter, den Anbieter zu wechseln. Zwar boten und bieten einige Anbieter einen Bonus oder eine Gutschrift, wenn du deine Rufnummer als Neukunde mitbringst, gleichzeitig musstest du die Kosten dennoch bei deinem alten Anbieter in jedem Fall bezahlen. Da diese Hürde nun wegfällt, kannst du künftig noch leichter und schneller auf Tarifschnäppchen reagieren und den Anbieter wechseln.

Sofortige Portierung ist keine Kündigung

Wichtig auch zu wissen: Du musst nicht bis zum Ende der Laufzeit deines alten Vertrages warten, bis du deine Rufnummer mitnimmst. Mit der sofortigen Rufnummernportierung kannst du jederzeit die Rufnummer von einem zum anderen Anbieter mitnehmen. Dein alter Anbieter wertet die Portierung aber nicht als Kündigung. Das heißt, dein alter Vertrag wird weiterlaufen. Du musst ihn ausdrücklich kündigen.

Übrigens wurde mit der TKG-Novelle noch etwas bei der Rufnummernmitnahme neu geregelt: Dein neuer Anbieter ist komplett verantwortlich dafür, dass es klappt. Sollte deine Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfallen, steht dir eine Ausfallentschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich begrenzt auf 10 Euro pro Arbeitstag. Alternativ kannst du 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts verlangen, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

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  • Neues Gesetz für Handy und Internet tritt in Kraft: Andrej Lišakov/Unsplash

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