Nachrichten

#Gesundheitsminister einigen sich auf Quarantäne-Regeln an Schulen

Gesundheitsminister einigen sich auf Quarantäne-Regeln an Schulen



Kinder mit ihren Schultüten während einer Einschulungsfeier in Frankfurt am Main

Bild: Albermann, Martin

Erkrankt ein Schulkind an Corona, sollen künftig nicht mehr alle Mitschüler in Quarantäne gehen müssen. Die Länder haben sich auf entsprechende „Leitplanken“ für die Gesundheitsämter geeinigt.

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich mehrheitlich für einfachere Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für den gesamten Klassenverband Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss nach Beratungen mit dem Bund am Montag. Der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte, dies solle als „Leitplanken“ an die Gesundheitsämter weitergegeben werden. Ziel sei guter Infektionsschutz und so viel Präsenzunterricht wie immer möglich. Der Beschluss wurde laut Holetschek bei Enthaltung zweier Bundesländer angenommen.

Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden und keine Symptome haben, sollen diese demnach frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Dabei sollen die Gesundheitsämter vor Ort im Einzelfall auch abweichend entscheiden können. Quarantäne-Anordnungen sollen generell „mit Augenmaß“ und abhängig von Schutzkonzepten mit Lüftung, Tests und dem Tragen von medizinischen Masken erlassen werden.

Bislang gehen die Länder bei einer Quarantänedauer von 14 Tagen unterschiedlich damit um, sollte sich in einer Klasse ein infizierter Schüler finden. Teilweise werden nur Sitznachbarn in Quarantäne geschickt, teils ganze Klassen.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern machten auch den Weg für Auffrischimpfungen für Personen frei, die vor mehr als sechs Monaten geimpft wurden. Etwa in Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen mit sogenannten vulnerablen Gruppen soll den  Beschäftigen eine Auffrischimpfung angeboten werden. Laut Beschluss der Gesundheitsminister soll dies auch für Personen gelten, die regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen stehen – etwa medizinisches Personal. Nach individueller Abwägung könnten auch Personen über 60 Jahren infrage kommen, deren Impfungen mehr als sechs Monate zurückliegen. Das Robert-Koch-Institut soll die Auffrischimpfungen gesondert ausweisen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!