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#Andreas S. zu lebenslanger Haft verurteilt

„Andreas S. zu lebenslanger Haft verurteilt“

Das Landgericht Kaiserslautern hat Andreas S. am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Neununddreißigjährige Ende Januar zwei Polizeibeamte im Kreis Kusel erschoss, um die von ihm begangene Jagdwilderei zu verdecken.

Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass Andreas S. nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden kann. Sein Mitangeklagter Florian V. wurde der Beihilfe zur Jagdwilderei in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen, bleibt aber straffrei.

Die Kammer folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte indes die Tat von Prozessbeginn an anders dargestellt. Die Schüsse auf die 24 Jahre alte Polizeibeamtin lastete er seinem Jagdgehilfen Florian V. an, er selbst habe in einer Art Notwehr ihren 29 Jahre alten Kollegen getötet. Seine Verteidiger hatten die Tat in ihren Plädoyers „maximal als Körperverletzung mit Todesfolge“ gewertet, allerdings kein bestimmtes Strafmaß gefordert.

Die beiden Beamten waren am 31. Januar tot im Kreis Kusel aufgefunden worden. Zuvor hatte der 29 Jahre alte Polizist noch über Funk eine Verkehrskontrolle mit einem Fall von mutmaßlicher Wilderei gemeldet und kurz darauf einen Notruf abgesetzt. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Auf der Flucht schoss er sein Magazin leer

Wie der Vorsitzende Richter darlegte, waren S. und V. in der Nacht zum 31. Januar gemeinsam aufgebrochen, um illegal zu wildern. Dies hatten die beiden seit Herbst 2021 regelmäßig getan. S. schoss dabei vom Fahrzeug aus auf das Wild, V. trug die Kadaver in den umgebauten Kastenwagen. Zum Ende der Jagdnacht waren die beiden auf der K20 im Kreis Kusel unterwegs und erlegten ein Wildschwein. V. hatte demnach gerade das Fahrzeug verlassen, um dieses zu holen, als ein ziviles Polizeifahrzeug herannahte und für eine Verkehrskontrolle auf Höhe des Kastenwagens anhielt. Dabei übergab S. seine Papiere und stieg aus dem Fahrzeug.

Dem Polizisten Alexander K. fiel durch eine durch S. modifizierte und einen Spalt offen stehende Hecktür das getötete Wild auf. Über Funk forderte K. Verstärkung an, er sprach von „dubiosen Personen“ und äußerte auch den Verdacht auf Jagdwilderei. Die Personalien oder das Kennzeichen nannte er aber nicht. S., der den Spruch mithörte und zum Tatzeitpunkt weder eine Jagderlaubnis noch einen Waffenschein hatte, sah eine Möglichkeit zur Verdunkelung der Tat nur in der Tötung beider Beamten. Er griff nach der Schrotflinte, die im Auto bereit lag, und schoss der Polizistin Yasmin B. „in Tötungsabsicht“ in den Kopf. Anschließend zielte er in der Absicht, K. zu verletzen und seine Bewegungsfähigkeit einzuschränken. K. gelang es, einen Notruf abzusetzen, er schoss während seiner Flucht auf das angrenzende Feld sein Magazin leer.

Der Vorsitzende Richter skizzierte weiter, wie S. nun zu seinem mit Thermozieltechnik ausgerüsteten Jagdgewehr griff und K. mit einem Schuss in den Bauch lag. Anschließend schoss er weitere Male auf den inzwischen zusammengesackten K., zuletzt aus nächster Nähe. Vor der Flucht suchten sowohl V. als auch S. nach den ausgehändigten Papieren. Dabei fiel S. auf, dass B. noch lebte, woraufhin er ein weiteres Mal auf die Vierundzwanzigjährige schoss.

Die von S. präsentierte Tatversion sah die Kammer in mehrfacher Hinsicht widerlegt. So hatte S. etwa angegeben, nicht realisiert zu haben, dass er in eine Polizeikontrolle geraten war. Der Vorsitzende Richter hielt in seiner Begründung dagegen, dass S. in diesem Fall keinen Grund gehabt hätte, seine Papiere auszuhändigen. Zudem belegten die Fotos, dass die Polizisten durch ihre Dienstkleidung und Ausrüstung im Licht ihrer Taschenlampen sowie der Scheinwerfer der Fahrzeuge klar zu erkennen waren. Auch waren sie überzeugt, dass S. seinem Jagdunterstützer nicht wie von ihm behauptet seine Schrotflinte mitgegeben hat. Im Prozess sei deutlich geworden, dass S. „stets alles kontrollieren wollte“. Er hätte dem Drogenkonsumenten V., der auch in der Jagdnacht Cannabis und Amphetamine konsumiert hatte, keine Waffe überlassen.

Obwohl S. nur eine vergleichsweise geringe Strafe durch die Polizei zu befürchten hatte, ist die Kammer überzeugt, dass er seine Tat verdecken wollte – nicht nur wegen der drohenden Strafe, sondern weil er sonst auch in Jägerkreisen geächtet worden „und seiner Passion beraubt worden wäre“.

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