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#Andreas Scheuers Kosmetikkosten – Gesundheits-Check

In einem Schiedsverfahren sind jetzt die Entschädigungszahlungen des Bundes für die fixe Maut-Idee des CSU-geführten Verkehrsministeriums unter der Merkel-Regierung festgelegt worden. Die Bundesrepublik muss 243 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Zusätzlich sind Rechts- und Verwaltungskosten für das gesamte Verfahren in unbekannter Höhe entstanden. Der Steuerzahler übernimmt.

Der aktuelle FDP-Verkehrsminister Wissing zum Verhalten seines Vorgängers Andreas Scheuer: „Für mich ist unverständlich, wie es dazu kommen konnte, dass man in dieser Frage Verträge unterschrieben hat, bevor die gerichtlichen Entscheidungen vorgelegen haben.“

Unverständlich ist es eigentlich nicht. Andreas Scheuer wollte die „Ausländer-Maut“ unbedingt durchsetzen, es war ein Projekt zur öffentlichen Kenntlichmachung des damaligen Gesichts der CSU – in den Jahren mit Seehofers Sprüchen zur Abschiebung von 69 Afghanen an seinem 69. Geburtstag, den “fußballspielenden, ministrierenden Senegalesen“, die man nie mehr los würde, oder den “Asyltouristen”, also denen ohne Gucci-Täschchen für den Einkauf in der Münchner Maximilianstraße.

In noch schärferen Worten als Wissing übt CDU-Chef Friedrich Merz Kritik an der Bundesregierung: „Eine schwere Niederlage für die Bundesregierung“, so Merz, und weiter, solche Vorhaben gelängen „nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag“.

Kleiner Scherz. Merz bezieht sich natürlich nicht auf die Mautsache, darüber verliert er kein Wort, sondern auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Heizungsgesetz nicht noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt: Ihm geht es zu schnell. 94 Seiten Gesetzessynopse und 14 Seiten Begründung – das will erst mal gelesen und vor allem bedacht sein, nach all den wochenlangen Debatten dazu, bei denen man nicht dazu kam.

Nun gut. Vielleicht schadet es ja gar nicht, wenn bei Gesetzen insgesamt etwas mehr nachgedacht und diskutiert wird, angesichts der Flut der Gesetze, die seit Jahren im Eiltempo durch den Bundestag gehen. Das neuerdings vielbemühte „Deutschland-Tempo“ wird gewiss nicht durch die Diskussionszeit von Gesetzentwürfen im Bundestag ausgebremst. Und vielleicht kommt Thomas Heilmann nach gründlicher Lektüre und längerem Nachdenken gar zu dem Schluss, dass beim Thema Klimawandel nach all den Jahren weitgehender Untätigkeit so ein Gesetz doch sinnvoll ist. Was immer das für sein Abstimmungsverhalten bei Fraktionszwang bedeuten mag. Oder, das erhofft sich Maximilian Steinbeis auf „Verfassungsblog“, es folgt vom Bundesverfassungsgericht noch etwas Grundsätzliches dazu, woran eine „rechtsmissbräuchliche Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens“ zu bemessen ist, ein verfahrensleitendes Instrument also.

All das kann Andreas Scheuer egal sein. Beim Schiedsverfahren zur Maut ging es zwar wirklich um übereiltes Handeln, aber was sind schon 243 Millionen Euro Steuergeld gegen 100 Seiten Lesezwang, sozusagen Geld gegen politische Verantwortung. Es gibt Dinge, die kann man einfach nicht vergleichen. Eher schon könnte man die 243 Millionen mit den Kosmetikkosten von Frau Baerbock vergleichen, es ging schließlich um die identitätspolitische Aufhübschung der CSU.

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