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#„Angespannte“ Lage nach Druckabfall

„„Angespannte“ Lage nach Druckabfall“

Der Druckabfall in der für Gaslieferungen nicht genutzten Ostseepipeline Nord Stream 2 ist nach Angaben der Betreiber Folge eines Gasaustritts südöstlich der dänischen Insel Bornholm. In Zusammenarbeit mit Behörden sei die ausschließliche Wirtschaftszone Dänemarks als Ort eines möglichen Austritts identifiziert worden, teilte die Nord Stream 2 AG am Montagnachmittag mit. Die zuständigen Behörden haben demnach als Vorsichtsmaßnahme eine Sicherheitszone eingerichtet. Die Untersuchungen dauerten an.

Der Betreiber der Gaspipeline Nord Stream 1 hat ebenfalls einen Druckabfall in der deutsch-russischen Energietrasse festgestellt. Einer für Netzbetreiber verpflichtenden Marktinformation zufolge ist die Kapazität der Pipeline ungeplant auf null gesunken. Die Ursache wird den Unternehmensangaben zufolge aktuell untersucht. So heißt es bereits laut der Nachrichtenagentur Reuters, dass zwei Stränge der Nord Stream 1 wegen Druckabfall für einen Monat ausfallen. Es handele sich um die Anschlußleitungen Opal und Nel, teilt das Unternehmen mit. Die Störung an der Greifswalder Erdgasübernahmestation werde voraussichtlich vom 26. September bis zum 26. Oktober andauern.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller bezeichnet nach dem Druckabfall in den Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 die Lage als „angespannt“. Ein derartiger wiederholter Druckabfall auf der NS1 & NS2 unterstreiche die Einschätzung der Agentur einer angespannten Lage, twittert Müller am Abend. Die Bundesnetzagentur sieht demnach aber keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit. „Wir sind dabei, im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und den betroffenen Behörden auch hier den Sachverhalt aufzuklären. Aktuell kennen wir die Ursachen für den Druckabfall nicht“, teilt ein Sprecher der Behörde mit. „Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sehen wir nicht“, ergänzt er.

Leck gefährlich für Schifffahrt

Die zuständige dänische Behörde gab am Montagnachmittag einen entsprechenden Hinweis heraus. Es sei ein Gasleck beobachtet worden. Das Leck sei gefährlich für die Schifffahrt und das Fahren innerhalb eines Bereichs von fünf Seemeilen von der besagten Position verboten.

In der Gaspipeline Nord Stream 2 hatte es in der Nacht zum Montag nach Angaben des Betreibers einen Druckabfall gegeben. Es sei ein Druckverlust in Röhre A festgestellt worden, die zuständigen Marinebehörden in Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland und Russland seien sofort informiert worden, teilte der Sprecher des Pipelinebetreibers Nord Stream 2 AG, Ulrich Lissek, am Montag mit.

Wenig Auswirkungen für Meeresumwelt

Ein Leck an der Gaspipeline hätte nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber wenig Auswirkungen auf die Meeresumwelt in der Ostsee. Erdgas sei Methan, welches sich teilweise im Wasser löse und nicht giftig sei, sagte ein DUH-Sprecher am Montag in Berlin. Je größer die Wassertiefe, in der Gas frei werde, desto höher sei der Anteil des Treibhausgases, der sich im Wasser löse.

Der Doppelstrang der Pipeline Nord Stream 2 verläuft 1230 Kilometer von Russland durch die Ostsee bis nach Deutschland. Sie ist fertiggestellt und mit Gas gefüllt, allerdings wurde durch sie nie Gas importiert. Die Bundesregierung hatte das Genehmigungsverfahren für die fertiggestellte Leitung im Februar kurz vor dem russischen Angriff auf die Ukraine auf Eis gelegt und auch danach betont, dass eine Inbetriebnahme nicht in Frage komme.

Schon kurz vor dem russischen Überfall auf die Ukraine hatten die USA Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG verhängt und alle Geschäfte mit dem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unmöglich gemacht. Erst kürzlich konnte ein drohender Konkurs erneut abgewendet werden. Das zuständige Gericht verlängerte eine provisorische Nachlassstundung bis zum 10. Januar 2023. Bis mindestens Januar können Gläubiger damit kein Geld eintreiben. Ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter kann prüften, ob eine Sanierung oder Verständigung mit den Gläubigern Aussicht auf Erfolg hat. Wenn das nicht der Fall ist, muss nach Schweizer Recht ein Konkursverfahren eröffnet werden.

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