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#Anschluss von PV-Anlagen leichter denn je – Netzbetreiber aus der Gleichung genommen

Schon bald könnte der Anschluss einer PV-Anlage leichter denn je für dich werden. Denn eine neue Regelung sieht vor, dass du künftig auch ohne eine Reaktion deines Netzbetreibers deine Anlage anschließen kannst. Zumindest, solange einige Bedingungen in deinem Fall erfüllt sind.

Anschluss von PV-Anlagen leichter den je - Netzbetreiber aus der Gleichung genommen
Anschluss von PV-Anlagen leichter den je – Netzbetreiber aus der Gleichung genommenBildquelle: Foto von Raphael Cruz auf Unsplash

PV-Anlagen erlebten im vergangenen Jahr ein neues Hoch in Deutschland. Insbesondere Balkonkraftwerke erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie besonders einfach zu installieren sind und weniger Auflagen erfüllen müssen. Trotzdem können auch heute noch viele Anlagen nur verspätet an das Netz angeschlossen werden. Häufig dauert das Bearbeiten von Anmeldungen seitens der Netzbetreiber zu lange, sodass Besitzer von Solarmodulen mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Das sieht ab sofort anders aus. Der Anschluss deiner PV-Anlage wird für dich leichter denn je, zumindest für das kommende Jahr.

Anschluss von PV-Anlagen auch ohne Reaktion von Netzbetreibern möglich

Innerhalb der letzten Woche hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe verabschiedet, die Besitzern von PV-Anlagen neue Freiheiten einräumt. Unter den richtigen Voraussetzungen kannst du daher ab sofort PV-Anlagen von bis zu 50 Kilowatt Leistung auch ohne Netzbetreiber an einem bestehenden Netzanschluss anschließen. Dafür muss jedoch sichergestellt sein, dass der Netzanschluss über die notwendige Kapazität für den Anschluss verfügt. Ebenso darfst du nicht einfach den Netzbetreiber völlig übergehen. Der Anschluss ohne Reaktion des Netzbetreibers wird nur möglich, wenn du seit über einem Monat keinerlei Antwort auf dein Netzanschlussbegehren erhalten hast.

Formulierungshilfen sind eine gängige Praxis im Regierungsalltag, bei der die Bundesregierung den Bundestag bei der Gesetzgebung unterstützt. Diese Formulierungen umfassen dabei in der Regel sowohl mündliche als auch schriftliche Antworten auf Fragen von Parlamentarier oder Fraktionen, Hintergrundvermerke oder können sogar vollständig erarbeitete Entwürfe einzelner Vorschriften oder ganzer Regelwerke beinhalten. Vorerst ist das Gesetz auf PV-Anlagen begrenzt, die ein solches Netzanschlussbegehren vor dem 1. Juli 2024 gestellt haben. Dazu wendet der Gesetzgeber die bestehende Regelung in § 8 Absatz 5 Satz 3 EEG an. Diese Klarstellung soll Fragen der Branche hinsichtlich der Anwendbarkeit einer entsprechenden Vorschrift der EU-Notfall-Verordnung zum beschleunigten Ausbau erneuerbaren Energien begegnen.

Was noch unklar ist

Das grundsätzliche Prozedere für die Anmeldung einer PV-Anlage ändert sich dabei für dich nicht. Du musst dich dennoch zunächst mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an deinen Netzbetreiber wenden. Erst, wenn die Monatsfrist ohne eine Antwort verstrichen ist, kannst du zum eigenmächtigen Anschluss der Anlage an einen bestehenden Netzanschluss übergehen. Unklar bleibt dabei bisher, ob die Monatsfrist vonseiten der Netzbetreiber bereits als eingehalten gilt, wenn eine einzelne Rückmeldung des Betreibers erfolgt ist. Oder die Monatsfrist von der letzten Meldung deines Netzbetreibers von Neuem beginnt.

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  • Anschluss von PV-Anlagen leichter denn je – Netzbetreiber aus der Gleichung genommen: Foto von Raphael Cruz auf Unsplash

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