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#Architektur gegen Lärm

Architektur gegen Lärm

Die Adresse Rosengartenstrasse klingt wie ein kleines Paradies auf Erden. Sie tönt nach viel Grün, lauschigen Ecken und wenig Lärm. Die Rosengartenstrasse in Zürich ist indes alles andere als ein Refugium, sondern eine der lautesten Fahrstrecken in der ganzen Schweiz. Tag und Nacht donnern Autos, Lastwagen und öffentliche Verkehrsmittel die leicht ansteigende Straße entlang. Wer von Lebensqualität redet, muss die Rosengartenstrasse in Zürich außen vor lassen.

In Deutschland nimmt das Umweltbundesamt kein Blatt vor den Mund. Unter dem Titel „Stressreaktionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ schreibt es auf seiner Homepage: „Zu viel Schall – in Stärke und Dauer – kann nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen“. Stressreaktionen entstünden im gesamten Organismus und auch auf nicht gehörschädigenden Niveaus. Lärm – von den Nachbarn, von Handwerkern oder von der Straße – wirkt auf die betroffenen Bewohner viel direkter als der rundum beklagte Klimawandel in den Städten und die schmerzlich vermisste Aussicht von Balkonen und Terrassen. Er wird daher heute als Teil einer breit angelegten Umweltpolitik verstanden. Das verdichtete Bauen hat die Empfindlichkeiten noch verstärkt. In der Schweiz sind diese vielleicht noch stärker als in Deutschland. Bezogen auf Zürich klagte unlängst die „NZZ“: „Seit die Gerichte die Vorschriften zum Lärmschutz strenger auslegen, kann jeder Nachbar ein missliebiges Wohnbauprojekt problemlos verhindern.“

Lage vor Lautstärke

Wenn der Nachbar mit Inbrunst hämmert und sägt oder in Innenhöfen muntere Grüppchen das Wochenende einläuten, nimmt der Ärger der Anwohner rasch zu. Angesichts dessen verwundert, dass der Faktor Lärm die Immobilienpreise nur am Rande und als Teil der „Mikrolage“ wie umliegende Geschäfte oder die Nähe zum öffentlichen Nahverkehr beeinflusst. Selbst Objekte in Flughafen- oder Autobahnnähe seien angesichts der großen Nachfrage gut verkäuflich, sagt Sebastian Grimm vom internationalen Maklerunternehmen Jones Lang LaSalle (JLL) in Deutschland. Was zählt, sei die gute Infrastruktur der Großstädte. „Der Lärm wird vor diesem Hintergrund meist billigend in Kauf genommen“, so Grimm.

Bei den Ausweichbewegungen von Kauf- und Mietinteressenten aufs Land dürfte allerdings die Hoffnung auf mehr Ruhe für Familien eine Rolle spielen, ergänzt der Fachmann. Dennoch: Die eigenen vier Wände als Rückzugsort und Ruhezone sind populär, auch wenn viele Tendenzen – zum Beispiel der Bau von Kleinwohnungen und „Tiny Houses“ – dem zuwiderlaufen.

Gesetzlich ist alles geregelt

Man kann dem Gesetzgeber keine Untätigkeit vorwerfen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz und nachfolgenden Verordnungen ist vieles bis ins Detail geregelt, ebenso in den Bauvorschriften. Darüber hinaus befasst sich zum Beispiel die DIN-Norm 18005 speziell mit dem Schallschutz im Städtebau. Selbst Schrebergärten kommen dran. Das Bundeskleingartengesetz erinnert unter anderem an die allgemeine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr sowie an die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr an Werktagen und 8 Uhr an Sonntagen. Die EU mischt ebenfalls mit, etwa mit der Umgebungslärmrichtlinie von 2002, welche von den Mitgliedsländern eine Lärmkartierung verlangt.

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Formaljuristisch ist die Sache klar. Wer „unzulässigen Lärm“ verursacht, kann nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Das trifft Handwerker, die vor Tagesanbruch laute Geräte einsetzen, ebenso wie Leute, die im Hinterhof ihre Motorräder längere Zeit grundlos aufheulen lassen. Auch die beliebten Laubbläser haben nicht immer freie Bahn, ebenso wenig wie laute Hochdruckreiniger. Aber keine Regel ohne Ausnahme, etwa bei dringenden Reparaturarbeiten. Und gegen den Mann mit der Heckenschere zum Beispiel hat der Gesetzgeber am Tag gar nichts. Daneben werden durch den Bund und die einzelnen Bundesländer verschiedene Ruhezeiten vorgeschrieben, zum Beispiel die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Das ist nicht immer so einfach geregelt wie die bundesweite Sonn- und Feiertagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr gilt.

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