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# Staatsanwälte sehen bisherige Verteidigung von SBF als „irrelevant“ an

Die US-Staatsanwaltschaft hat am 29. August ein neues Gerichtsdokument eingereicht, in dem sie fordert, dass Sam „SBF“ Bankman-Fried vor Prozessbeginn noch zusätzliche Angaben zu seiner geplanten Verteidigung machen muss.

Laut dem Dokument bezeichnet die Staatsanwaltschaft das Verteidigungsargument, gemäß dem die damaligen Anwälte von Bankman-Fried dessen Betrug angeblich genehmigt hätten, als dieser noch Chef bei FTX war, als „irrelevant“. In der Klageschrift wird beantragt, dass das Gericht den Beklagten anweist, „zusätzliche Informationen“ und Beweise für dieses Argument vorzulegen.

„Wenn der Angeklagte keine zusätzlichen Angaben macht, sollte das Gericht irrelevante, verwirrende und nachteilige Fragen, Beweise und Argumente über die Beteiligung von Anwälten ausschließen.“

Zuvor hatten die Anwälte von SBF angegeben, dass das Anwaltsteam, das FTX damals leitete, ihn dazu veranlasste, „in gutem Glauben“ zu handeln, und dass „das Vertrauen auf die Rechtsberatung für die Frage des Vorsatzes relevant ist“.

Das frühere Anwaltsteam von FTX wurde am 7. August auch gesondert verklagt, weil es angeblich „zwielichtige Organisationen“ gegründet hatte, die den Führungskräften „kreative, aber illegale Strategien“ vorgaben, um den Betrug fortzusetzen.

Staatsanwalt Damian Williams, der den jüngsten Antrag an das Gericht verfasst hat, fordert vor diesem Hintergrund, dass Bankman-Fried die Rechtsberatung, die er erhalten hat, präzisieren oder seine dahingehende Verteidigungslinie gänzlich überdenken muss.

Die Staatsanwaltschaft gibt zu bedenken, dass der Angeklagte keine „vollständige“ Liste der Themen vorgelegt hat, bei denen die vermeintliche anwaltliche Beteiligung erfolgt ist. Darüber hinaus muss SBF noch „die Grundzüge der anwaltlichen Beteiligung“ sowie die Grundlagen und Einzelheiten dieser Verteidigung darlegen. Zudem würden auch konkrete Dokumente und Beweise fehlen, die seine Verteidigung stützen, entkräften oder untergraben.

Am Tag nach der Einreichung, am 30. August, antwortete SBF-Anwalt Mark Cohen auf den Antrag und konterte, dass bereits „ausreichende“ Angaben zur Verteidigung gemacht worden seien und dass die Haftbedingungen seines Mandanten gegen die US-Verfassung verstießen.

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Verteidigung nicht in der Lage, sich angemessen auf den Prozess vorzubereiten und die Verteidigung vorzubereiten, was eine Verletzung von Herrn Bankman-Frieds Rechten nach dem sechsten Verfassungszusatz darstellt.“

Er bezeichnete auch die verfügbare Internetverbindung als „unzureichend“. Am 23. August entschied das Gericht immerhin, dass SBF sich mit einer Frist von 48 Stunden mit seinen Anwälten außerhalb des Gefängnisses treffen kann.

Daraufhin drängten die Anwälte am 25. August auf eine vorläufige Freilassung und erhoben Einspruch gegen die oben genannte Vereinbarung.

SBF hat sich bereits in mehreren Fällen von Betrug im Zusammenhang mit dem FTX-Zusammenbruch im November 2022 für nicht schuldig bekannt.

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