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#Sky mahnt Apple-TV-Nutzer wegen angeblicher AGB-Verstöße

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© Sky Deutschland


Sky hat viele Kunden, die Apple TV nutzen, abgemahnt wegen angeblicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Multiscreen-Funktion.

Sky wirft mehrern Apple-TV-Nutzern unter den eigenen Kunden vor, die Nutzungsbedingen der sogenannten Multiscreen-Funktion verletzt zu haben. Wie DIGITAL FERNSEHEN Anfang dieses Jahres berichtete, stand bereits für Sky-Q-Kunden, die die Multiscreen-Funktion nutzen wollten, eine Preiserhöhung von 15 Euro an. Die Multiscreen-Funktion erlaubt es, Sky-Inhalte auf verschiedenen Geräten gleichzeitig zu streamen. Allerdings dürfen laut Nutzungsbedingungen all diese Geräte nur aus einem einzigen Haushalt stammen.

Apple-TV-Nutzer kritisieren Sky wegen Intransparenz

Sky wirft in den versendeten Mahnungen also vielen Apple-TV-Nutzern unter den eigenen Kunden vor, diese hätten die Multiscreen-Funktion der Sky-Q-App mit Geräten außerhalb des eigenen Haushalts genutzt. Als Konsequenz fordert Sky von den abgemahnten Kunden 15 Euro Zusatzgebühr. Nur Sky Go und Wow seien für die Nutzung außerhalb des eigenen Haushaltes vorgesehen, also außerhalb der eigenen vier Wände. Viele betroffene Apple-TV-Nutzer stellen nun die Berechtigung dieser Mahnungen in Frage.

Apple TV 4KApple TV 4K
Bildquelle: Apple – Bislang scheint Sky nur Apple-TV-Nutzer wegen einer angeblich missbräuchlichen Multiscreen-Verwendung abzumahnen

So kritisieren die betroffenen Kunden zum einen die intransparente Kommunikation seitens Sky. Die Nutzungsbedingugen der Multiscreen-Funktion seien von Anfang nicht eindeutig kommunziert worden. Ebenso wenig sei eine Warnung erfolgt, die auf mögliche Mahnungs-Szenarien hinweist. Der Sky-Support hat in manchen Fällen diese Intransparenz noch verstärkt, indem eine dynamische IP-Adresse als Grund für die Mahnungen angegeben wurde. In Folge wurde sogar eine statische IP-Adresse vom Kunden verlangt, obwohl dies vertraglich in keiner Weise abgedeckt war.

Sky-Kunden sehen sich als zu Unrecht beschuldigt

Andere betroffene Kunden sehen überhaupt keine Grundlage, die die Unterstellung eines AGB-Verstoßes rechtfertigen würde. Die Multiscreen-Funktion sei von Anfang an in berechtigtem Rahmen genutzt worden. Die geforderte Zusatz-Zahlung von 15 Euro wäre dementsprechen unangemessen. Das ganze Hin und Her zwischen Sky und seinen Kunden hat bisher noch keine konkrete und erst recht keine zufriedenstellende Lösung hervor gebracht.

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Von

Felix Ritter

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