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#Blanker Judenhass, extreme Gewaltphantasien

Blanker Judenhass, extreme Gewaltphantasien

In der Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Rand der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt finden überwiegend Prozesse gegen Terrorverdächtige jedweder Herkunft statt. Terroristen sind der aus Berlin stammende 60 Jahre alte Marcus B., Fadi J. – ein 37 Jahre alter Deutscher mit irakischen Wurzeln, der zuletzt im niederländischen Heerlen nahe Aachen lebte – und der 38 Jahre alte Christian B. aus Duisburg zwar nicht. Für brandgefährlich hält die Bundesanwaltschaft das Trio gleichwohl.

Die drei mutmaßlichen Mitglieder der extrem aggressiven antisemitischen „Goyim-Partei“ müssen sich seit Donnerstag wegen Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung und wegen Volksverhetzung vor dem OLG Düsseldorf verantworten. Fadi J. und Marcus B. sollen die überwiegend online agierende „Internationale Goyim Partei“ als Rädelsführer gesteuert haben. Neben J. und B. hat nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zudem Christian B. maßgeblich über verschiedene Internetplattformen bis 2020 übelste volksverhetzende Parolen und „extreme Gewaltphantasien gegen Juden“ verbreitet.

Unendliche Flut des Hasses

Zum Prozessauftakt vermitteln die drei Bundesanwälte einen Eindruck von der schier unendlichen Flut des Hasses. Mehr als eine Stunde brauchen sie, um eine Auswahl der Parolen zu verlesen. Marcus B., ein Mann mit nackenlangen Haaren und Vollbart, der sich bei der Feststellung der Personalien als Reichsbürger zu erkennen gibt, verfolgt den Vortrag aufmerksam von der Anklagebank, nickt dann und wann mit dem Kopf und lächelt.

Der Begriff „Goyim“ leitet sich von „Goi“ ab, einem jiddischen Wort, das Nichtjuden bezeichnet. Um eine Partei im herkömmlichen Sinn handelte es sich bei der „Goyim-Partei“ nicht. Nach Erkenntnissen der Ermittler diente die Vereinigung vielmehr Rechtsextremen, Reichsbürgern und Judenhassern, um sich in der virtuellen Welt zu vernetzen, auszutauschen und aufzustacheln. Antisemitismus ist ein wesentliches Element des Rechtsextremismus, das zeigte auch der Anschlag auf die Synagoge in Halle Anfang Oktober 2019. „Durch Online-Echokammern besteht die Gefahr einer individuellen Radikalisierung bis hin zu rechtsextremistischem Terrorismus“, wie es im jüngsten Verfassungsschutzbericht heißt. Bei dessen Vorstellung im Juni erwähnte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang auch die Ermittlungen gegen die Mitglieder der „Goyim-Partei“.

Die digitale Infrastruktur der Echo-Kammer „Goyim-Partei“ bestand nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft aus der Internetseite „Internationale Goyim Partei“, aus mehreren „Goyim-Ländergruppen“ unter anderem für Schweden, Bulgarien, Frankreich, Russland, Indien, Großbritannien, Österreich und der Schweiz sowie aus mehreren Foren. Die deutsche Ländergruppe trat als „Goyim Partei Deutschland“ (GPD) auf und verwendete ein Logo, das an ein Hakenkreuz erinnerte. Zentrale Figur der „Goyim-Partei“ war laut Bundesanwaltschaft Fadi J. Er soll seit 2014 intensiv damit befasst gewesen sein, ein internationales, digitales, plattformübergreifendes Hass-Netz aufzubauen. Sein Ziel war laut Anklage eine „judenfreie Weltordnung“.

Zunächst veröffentlichte J. Beiträge auf Facebook und nutzte Youtube und Twitter. Als die Plattformbetreiber die Kanäle von Fadi J. wegen des dort verbreiteten Hasses sperrten, wechselte er zum russischen Anbieter VKontakte (VK), um weiter offen nationalsozialistische und judenfeindliche Propaganda publizieren zu können. Der ausgeprägte Judenhass war allem Anschein nach auch das Fundament der Partnerschaft zwischen dem Mann mit den irakischen Wurzeln und dem schon seit Jahren in der Berliner Neonaziszene aktiven Marcus B. sowie dem mit letzterem nicht verwandten Christian B. aus Duisburg.

Offene Aufrufe, Synagogen niederzubrennen

Gemeinsam mit Marcus B. soll Fadi J. die inhaltliche Ausrichtung der rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung bestimmt haben. Christian B. veröffentlichte laut Bundesanwaltschaft wie die beiden anderen Männer in erheblichem Umfang „extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge“ in Netz.

Seine Beiträge waren laut Anklage besonders drastisch und menschenverachtend. Wie Marcus B. hatte nach Erkenntnissen der Ermittler auch Christian B. von Fadi J. Administratorenrechte für die Kanäle der „Goyim-Partei“ verliehen bekommen. Auf deren Seiten fanden sich auch offene Aufrufe, Synagogen niederzubrennen und jüdische Mitbürger zu töten.

Ermittlungen gegen acht Personen

So wurden vom Account der Vereinigung etwa folgende Parolen gepostet: „Wer den Weltfrieden will, muss die Juden ausrotten!“, „Endlösung jetzt!“, „Tod der Judenrepublik – nie wieder BRD!“ und „Judentod löst Weltennot“. Hinzu kamen Zitate aus Hitlers „Mein Kampf“, manchmal auch ganze Schriften anderer führender Nationalsozialisten.

Fadi J. und Marcus B. waren vor einem Jahr im Rahmen einer großangelegten Razzia gegen die Vereinigung in Herleen und in Berlin festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Durchsuchungen fanden Mitte Juli 2020 unter anderem in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen statt. Insgesamt ermittelt die Bundesanwaltschaft in Sachen „Goyim-Partei“ gegen acht Personen. Für den Prozess am OLG Düsseldorf sind bisher 30 Verhandlungstage terminiert.

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