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#Astra-Zeneca für Berufspendler

Astra-Zeneca für Berufspendler

Der vor kurzem noch verschmähte Impfstoff von Astra-Zeneca erfreut sich neuer Beliebtheit. Insbesondere das Impfzentrum Frankfurt kann derzeit viele Impfwillige mit einem Termin versorgen. Die vorhandene Menge an Vaxzevria ist so groß, dass man in Frankfurt in der nächsten Woche weitere Sondertermine anbieten kann.

Wer zur Priorisierungsgruppe 3 gehört und Vaxzevria geimpft bekommen möchte, kann unter terminland.de/impfzentrum-frankfurt binnen weniger Tage seine erste Spritze erhalten. Das Impfzentrum weitet sein Angebot dabei ausdrücklich auch auf Berufspendler aus, die im hessischen Umland wohnen, aber in Frankfurt arbeiten. Sofern sie zur Priorisierungsgruppe 3 gehören und ihren Arbeitsort Frankfurt schriftlich belegen können, können sie sich in der Festhalle einen Sondertermin mit Vaxzevria geben lassen. In der Anmeldemaske darf dann auch angekreuzt werden, dass das Impfzentrum Frankfurt für sie zuständig sei.

Nicht jeder darf sich im Frankfurter Impfzentrum impfen lassen

Für einige Unruhe sorgte eine Falschmeldung, die seit gestern in den sozialen Medien geteilt wurde. Demnach dürfe sich jeder, der es wolle, im Frankfurter Impfzentrum mit Vaxzevria impfen lassen, gleichgültig wo er wohne und wie alt er sei; es wurde sogar deutschlandweit geworben. Das Deutsche Rote Kreuz, das das Impfzentrum in der Messe-Festhalle betreibt, stellt aber ausdrücklich klar, dass „Personen, die sich mit einer Falschangabe angemeldet haben und zum Impftermin keinen Nachweis zur Zugehörigkeit der 3 Priorisierungsgruppen vorlegen können, abgewiesen werden müssen und nicht geimpft werden“.

Verwirrung gab es außerdem durch die Ankündigung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Vaxzevria sei ab sofort für alle Hessen ohne jede Alterspriorisierung freigegeben. Denn weder bei der telefonischen Hotline 116117 noch über den impfterminservice.hessen.de kann man unabhängig von der bekannten Reihenfolge einen Termin vereinbaren. Die Impfzentren impfen weiterhin nur die freigegebenen Priorisierungsgruppen 1 bis 3.

Niedergelassene Ärzte sollen Priorisierung einhalten

Die Ständige Impfkommission empfiehlt Vaxzevria derzeit nur für Personen über 60. Davon sind jedoch mehrere Bundesländer, darunter auch Hessen, abgewichen. Sie bieten den Impfstoff von Astra-Zeneca nun allen Erwachsenen an. Voraussetzung ist dafür allerdings ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Während man bisher auf dem Anmeldeformular mit einem Kreuzchen verzichten konnte, wird das künftig bei Impfungen von Personen unter 60 Jahren mit Vaxzevria nicht mehr möglich sein. Auch deshalb erscheint es sinnvoll, diese Aufklärungsarbeit den vertrauten Hausärzten zu überlassen.

Den niedergelassenen Ärzten wird von der kommenden Woche an mehr Impfstoff von Astra-Zeneca zur Verfügung gestellt, so dass sich dort jeder Erwachsene, der Vaxzevria bekommen möchte, auf eine Warteliste setzen lassen kann. Auch die niedergelassenen Ärzte sind jedoch angehalten, die vorgesehene Reihenfolge nach Priorisierungsgruppen einzuhalten.

Die Freigabe des Impfstoffs für Jüngere in Hessen hat auch Fragen nach der Haftung aufgeworfen, falls es zu Impfschäden kommt. Wenn ein Bundesland von der Stiko-Empfehlung abweicht, geht die Haftung vom Bund auf das Land über. Das Land Hessen hat – rückwirkend zum 31. März 2021 – durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger die Impfempfehlung des Landes auf alle zugelassenen Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 erstreckt. Damit wird sichergestellt, dass alle Personen, die mit einem der derzeit verwendeten Impfstoffe, also auch dem Impfstoff von Astra-Zeneca, geimpft wurden und bei denen sich erhebliche Nebenwirkungen einstellen, einen Impfschadenausgleich nach Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetzes erhalten können. Dieser Anspruch ist unabhängig von womöglich abweichenden Empfehlungen der Stiko hinsichtlich der Verwendung der Impfstoffe für bestimmte Personengruppen.

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