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#Auch die Mutter wird nach 30 Jahren angeklagt

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Auch die Mutter wird nach 30 Jahren angeklagt

Bei den endlos scheinenden Befragungen vor Gericht hat die heute 60 Jahre alte Claudia H. kaum Regungen gezeigt, wenn es um die Tötung ihres vierjährigen Sohnes vor gut 30 Jahren ging. Des Verbrechens angeklagt war die Sektenführerin Sylvia D., die inzwischen wegen Mordes verurteilt wurde. Nun soll sich auch die Mutter für den gewaltsamen Tod ihres Kindes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat jetzt gegen Claudia H. Anklage beim Landgericht erhoben. Ihr wird vorgeworfen, am 17. August 1988 ihren Sohn aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Luise Glaser-Lotz

Das Kind starb, nachdem es an einem heißen Tag in einen Sack verschnürt in einem Badezimmer zum angeblichen Mittagsschlaf abgelegt worden war. Danach soll Claudia H. den kleinen Jan der Obhut von Sylvia D. überlassen haben, obwohl diese ihm nach dem Leben getrachtet haben soll. Die Mutter hat das aus Sicht der Staatsanwaltschaft getan, weil sie von der Sektenführerin davon überzeugt worden sei, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ gewesen sei. Deshalb habe Claudia H. den Tod ihres Kindes billigend in Kauf genommen.

Schrecklicher Leidensweg

Sylvia D. soll den bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überlassen haben, obwohl sie dessen Panik und seine lauten Schreie wahrgenommen habe. Die Sektenführerin wurde am 24. September vom Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls in einer Justizvollzugsanstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verurteilte Revision eingelegt hat. Die Anklageerhebung gegen Claudia H. kam nicht überraschend. Gleich nach der Urteilsverkündung gegen Sylvia D. wurde ihr Beihilfe zum Mord vorgeworfen und sie in Leipzig festgenommen.

Wie die monatelange Verhandlung gegen Sylvia D. ergeben hatte, lag hinter dem kleinen Jan ein schrecklicher Leidensweg. Die Eltern, die Diplom-Biologin Claudia H. und der Diplom-Ingenieur Helmut H., hatten Jan weitgehend der Sektenführerin überlassen. Das Kind wurde nach Zeugenaussagen von ihr vernachlässigt und gequält. Das offenbar psychisch schwer belastete und in seiner körperlichen Entwicklung beeinträchtigte Kind redete zeitweise nicht mehr mit Erwachsenen und nässte sich regelmäßig ein. Das Verhalten wertete Sylvia D. als bösartig. Das Kind sei vom Bösen besessen und sadistisch, soll sie geäußert haben.

Die Eltern von Jan, die mit Sylvia D., deren inzwischen verstorbenem Mann und mehreren Pflege- und leiblichen Kindern in einem Haus wohnten, teilten offenbar die Meinung der Sektenführerin und schritten nicht ein. Sowohl die Mutter als auch der Vater, beide Anhänger der Sekte, sagten während der Verhandlung zugunsten der Angeklagten aus. Diese habe einen liebevollen Umgang zu allen Kindern gepflegt. Der Vater war am Nachmittag des Todes von Jan nicht zugegen. Nach den Schilderungen von Claudia H. war sie mit dem Ehemann von Sylvia D. auf dem Hanauer Wochenmarkt. Danach hätten sie und ihr Begleiter den leblosen Jungen im Badezimmer gefunden. Wiederbelebungsversuche seien erfolglos geblieben. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Sechzigjährige hat noch das Landgericht Hanau zu befinden.

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