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#Auch Saarland kippt Beherbergungsverbot

Auch Saarland kippt Beherbergungsverbot

In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und im Saarland ist das umstrittene Beherbergungsverbot gekippt worden. Am Donnerstag gab zunächst der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland statt (Az. 1 S 3156/20). Dieses galt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Im Laufe des Tages nahmen Sachsen und das Saarland die Einschränkung zurück, das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte das Beherbergungsverbot in einem Eilverfahren für rechtswidrig.

Der baden-württembergische Verwaltungsgericht in Mannheim folgte mit seiner Entscheidung einem Antrag einer Familie aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, die in Ravensburg Urlaub machen wollte. Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann hatten nach den Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch in Berlin zunächst weiterhin am Beherbergungsverbot festhalten wollen; Geschäfts- und Dienstreisen wollten sie bis zum 8. November aber davon ausnehmen und außerdem Ausnahmen bei der Vorlage eines negativen Corona-Tests gestatten. Diese Auffassung hatte Kretschmann noch am Donnerstagmorgen in einer Regierungsinformation im Landtag dargelegt und auch bekräftigt, dann wurde aber die Eilentscheidung des Gerichts bekannt.

Tourismusminister Guido Wolf, die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (beide CDU) und große Teile der CDU-Fraktion begrüßten hingegen die Entscheidung des Gerichts, sie lehnen das Beherbergungsverbot rundherum ab. Man wolle keinen „Lockdown“ durch die Hintertür. Kretschmann sagte nach Bekanntwerden des Urteils: „Wir werden jetzt das Beherbergungsverbot aufheben, der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot als unverhältnismäßig angesehen.“ Im Rechtsstaat habe die Judikative das letzte Wort und nicht die Exekutive. Angesichts der ernsten Lage müssten Reisen auf das unbedingt Notwendige reduziert werden. „Sicherlich gehören Hotels nicht zu den Treibern der Infektion. Aber das Virus verbreitet sich nun mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg“, sagte der Ministerpräsident.

Auch Sachsen hob am Donnerstagmittag das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. „Wir werden also in den Herbstferien kein solches Verbot mehr haben“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zugleich appellierte sie, sich an die Regeln zu halten.

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