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#Aufgepasst! Lässt du dich provozieren, droht der Führerscheinentzug

Mittlerweile reagieren immer mehr Autofahrer mit physischen Maßnahmen, wenn sie auf eine Blockade von sogenannten Klimaklebern treffen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf man die Aktivisten einfach so von der Straße zerren? Oder droht in solchen Fällen der Führerscheinentzug?

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Führerscheinentzug drohtBildquelle: jonbonsilver / Pixabay

Die öffentliche Debatte rund um die Klimaproteste in Deutschland reißt nach wie vor nicht ab. Mittlerweile scheint jedoch weniger der eigentliche Grund zu polarisieren, sondern viel eher die Maßnahmen der als „Klimakleber“ betitelten Protestler. Immer mehr Videos fluten das Netz, in denen verärgerte Autofahrer diese von der Straße zerren. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Rechtsanwalt Christian Solmecke fasst die Lage zusammen.

Kleine Handlung mit großer Wirkung

Die Idee hinter den aktuellen Klimaprotesten ist so simpel wie effektiv: Aktivisten kleben sich auf der Straße fest (oder setzen sich schlicht auf die Straße) und blockieren auf diese Weise den Verkehr – was seinerseits Aufmerksamkeit generiert. Doch wie definieren Gerichte die Blockadeaktionen? Diese sprechen laut Solmecke von Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestands. Und gegen Gewalt darf man sich grundsätzlich wehren. Stichwort: Notwehr. Ganz so einfach ist die Sachlage bei näherem Hinsehen allerdings dann doch nicht. Denn diese Sichtweise ist anfechtbar.

Die bloße Anwesenheit von Demonstranten auf der Fahrbahn ist nämlich nicht als Gewalt zu werten. Schließlich stellen diese viel eher ein psychisches als ein physisches Hindernis dar. Zumindest für die erste Reihe. Spätestens ab der zweiten Reihe werden Autofahrer von den vorstehenden Fahrzeugen physisch an der Weiterfahrt gehindert. „Das Fahrzeug fungiere also als Werkzeug einer von den Demonstranten mittelbar ausgeübten Gewalthandlung gegen die zweite und alle weiteren Reihen“, so Solmecke.

Die Proteste lassen sich also grundsätzlich als Gewalt werten. Eine Notwehrhandlung setzt allerdings auch einen „rechtswidrigen“ Angriff voraus. Rechtswidrig sind Nötigungen jedoch nur dann, wenn sie zusätzlich auch noch verwerflich sind. Eine Pauschalisierung ist also kaum bis gar nicht möglich. Daher muss generell eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Doch einige begründete Annahmen lassen sich dennoch tätigen.

Was solltest du als Fahrer auf keinen Fall tun?

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sieht für mit dem Verkehr verbundene Straftaten neben den üblichen Strafen auch solche, die konkret für Kfz-Führer gelten, vor. Diese könnte im schlimmsten Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Da die Anwendung von Notwehr ausschließlich im erforderlichen Ausmaß erlaubt ist, müssen Fahrer, die Aktivisten nicht nur von der Straße ziehen, sondern zusätzlich auch handgreiflich werden, mit einem Führerscheinentzug rechnen. Geht man indes ausschließlich gegen Aktivisten vor, um den fließenden Verkehr wiederherzustellen, wird nach Auffassung von Solmecke „von der Straftat gegen die Aktivisten als solche unabhängig, nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen sein“. Es gilt die Einzelfallbetrachtung.

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  • Diese Masche überwindet Passwörter spielend: LianeM / shutterstock.com
  • Führerscheinentzug droht: jonbonsilver / Pixabay

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