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#Baerbock versteuert Sonderzahlungen

Baerbock versteuert Sonderzahlungen

Die designierte grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock versteuert die zuletzt öffentlich gewordenen Sonderzahlungen nach Angaben ihrer Partei. „Frau Baerbock zeigt diese Sonderzahlungen dem Finanzamt ordnungsgemäß an und versteuert sie“, sagte eine Sprecherin am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Baerbock der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro nachgemeldet hat, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer eigenen Partei bekommen hatte. Den Großteil machte dabei Weihnachtsgeld aus. Darunter war aber auch eine coronabedingte Sonderzahlung aus dem Dezember 2020 in Höhe von 1500 Euro.

Diese Sonderzahlung ist eigentlich für Beschäftigte als Zusatz zum Arbeitslohn gedacht. Darüber berichtete die „Bild“-Zeitung am Samstag. Baerbock als Parteichefin erhält aber gerade kein Gehalt ihrer Partei, weil sie zugleich als Bundestagsabgeordnete ein Einkommen erhält.

„Alle Sonderzahlungen, die die Bundesgeschäftsstelle an Frau Baerbock zahlt, werden von der Buchhaltung der Geschäftsstelle den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt gemeldet“, erläuterte die Sprecherin. „Frau Baerbock hat auch die coronabedingte Sonderzahlung bereits mit allen anderen Steuerunterlagen bei ihrem Steuerberater für die Steuererklärung 2020 eingereicht, um sie im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung zu versteuern.“ Zwar habe die Buchhaltung die Zahlung als „steuerfrei“ verbucht. Von dieser Steuerfreiheit mache Baerbock aber keinen Gebrauch.

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