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#Bahn streicht Entschädigung bei Verspätung: Das sind die Gründe

Es ist das ewige Leid der Bahn-Fahrer in Deutschland: Gefühlt jeder Zug ist verspätet. Immerhin: Bisher hast du in nahezu jedem Fall ab einer Verspätung von 60 Minuten einen Teil des Fahrpreises zurückbekommen. Doch damit ist bald Schluss.

Ein Bahnsteig mit Menschen - aber ohne Zug
Für Verspätungen gibt es künftig oftmals kein Geld mehrBildquelle: erge / Pixabay

Nach welchen Regeln die Deutsche Bahn und andere Bahn-Unternehmen ihre Fahrgäste entschädigen, ist in erster Linie nicht die Entscheidung der Bahn, sondern eine Vorgabe der EU. Ausgerechnet bei diesen Fahrgastrechten hat die EU nun etwas geändert und schränkt damit deine Rechte als Fahrgast ein. Das gilt auch und insbesondere für den Fernverkehr im ICE und IC, aber auch für das Deutschlandticket. Dieses gilt nämlich ab 7. Juni als deutlich ermäßigte Fahrkarte, bei der du faktisch keine Fahrgastrechte mehr hast. So fällt beispielsweise die Möglichkeit weg, statt mit dem verspäteten Regionalexpress eine Fahrkarte für den ICE zu kaufen und dieses später erstatten zu lassen.

Bahn-Verspätung: In diesen Fällen hast du kein Anrecht auf Erstattung

Bei normalen ICE-Fahrkarten ändert sich mit der neuen Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (EU 2021/782) auch eine Menge. Denn gemäß der EU-Vorgabe sind Bahnunternehmen ab dem 7. Juni nicht mehr verpflichtet, die eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Verspätung oder der Ausfall auf bestimmte Gründe zurückgeht. Gehen die Probleme auf höhere Gewalt (beispielsweise Sturm), das Verschulden eines Fahrgastes oder das Verhalten Dritter zurück, muss künftig keine Erstattung mehr gezahlt werden. Das heißt also, dass es beispielsweise bei einer Sabotage (Kabeldiebstahl), Personen im Gleis oder einem Suizid keine Entschädigung mehr gibt. Ein Streik zählt in diesem Zusammenhang übrigens nicht als höhere Gewalt.

Keine Änderung gibt es an den Fristen und Auszahlungssätzen. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es bei mehr als 60 und bis zu 119 Minuten Verspätung zurück. Ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent (jeweils bezogen auf eine einfache Fahrt). Hast du Hin- und Rückfahrt auf einem Ticket, wird für die Berechnung der Erstattung pro Strecke der halbe Fahrpreis des gesamten Tickets zugrunde gelegt. Ebenfalls unverändert ist, dass die Bahn nicht für Folgen aus einer Verspätung aufkommen muss – also etwa einen verpassten Flug.

Weitere Neuerung ab 7. Juni: Du musst es dir als Fahrgast gefallen lassen, wenn du auf ein anderes Bahnunternehmen umgebucht wirst. Damit kommt dein Vertragspartner dann seiner Beförderungspflicht nach. In der Praxis könnte das heißen, dass du statt mit dem ICE mit einem Flixtrain von Köln nach Berlin fährst. Das gilt natürlich nur, wenn die ICE der Bahn aus irgendeinem Grund gerade nicht fahren können.

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  • Für Verspätungen gibt es künftig oftmals kein Geld mehr: erge / Pixabay

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