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#Italien führt 3-G-Regel im Fernverkehr ein

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Italien führt 3-G-Regel im Fernverkehr ein

In Italien gelten ab diesem Mittwoch verschärfte Corona-Regeln. Wer mit Langstreckenbussen oder im Bahnverkehr mit Hochgeschwindigkeits- sowie Intercity-Zügen reist, braucht einen Nachweis, dass er gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder genesen ist. Diese Nachweise werden in Italien auch als Green Pass (Grüner Pass) bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein digitales oder ausdruckbares Zertifikat. Für den öffentlichen Nahverkehr sind sie nicht nötig.

An den Bahnhöfen oder in den Zügen soll das Bahnpersonal laut Trenitalia die Zertifikate kontrollieren. In Deutschland wird derzeit noch über mögliche Nachweispflichten zum Corona-Schutz in Fernzügen gestritten. Mehrere Bundesministerien hatten Bedenken geäußert, sie halten eine Durchsetzung für „praktisch nicht durchführbar“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält eine 3-G-Regel in Fernzügen ihrem Sprecher zufolge dennoch weiter für eine „mögliche und sinnvolle Maßnahme“.

In Italien ist der Grüne Pass nun auch für Reisende auf Inlandsflügen Pflicht. Wer mit der Fähre zwischen zwei italienischen Regionen verkehrt, also etwa vom Latium nach Sardinien, braucht ebenfalls diesen Nachweis.

Demonstrationen von Impfgegnern

Die Regierung hatte sich wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen Anfang August auf weitere Regeln geeinigt. Zunächst führte sie die Green-Pass-Pflicht für Restaurantgäste ein, die innen am Tisch sitzen wollen. Im Vorfeld der nun geltenden Regeln hatten landesweit Impf- und Green-Pass-Gegner teils heftig dagegen demonstriert.

Weitere Regeln gelten für das im September wieder beginnende Schuljahr. Das Schulpersonal darf nur mit dem Green-Pass zur Arbeit kommen – eine teils umstrittene Regelung. Wer sich nicht impfen lassen kann, bekommt kostenlose Corona-Tests. Ansonsten sind diese in Italien in der Regel kostenpflichtig. Dem Schulpersonal ohne Green Pass kann damit die Kündigung drohen, wenn sie länger als fünf Tage ohne Grund fehlen. An den Universitäten gilt die Nachweispflicht dagegen für Studierende und alle, die dort arbeiten, also Menschen in der Lehre oder Forschung.

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