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#Bayern will Verstöße gegen Pflege-Impfpflicht nur mild bestrafen

„Bayern will Verstöße gegen Pflege-Impfpflicht nur mild bestrafen“

Nach dem Scheitern der allgemeinen Corona-Impfpflicht will die bayerische Staatsregierung Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur bedingt bestrafen. „Wir werden in Bayern in Bezug auf Sanktionen großzügig verfahren und prüfen, den bundesrechtlichen Bußgeldrahmen nicht auszuschöpfen, sondern nur deutlich reduziert anzuwenden“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek der „Augsburger Allgemeinen“ vom Montag. Der Freistaat werde dazu alle Spielräume ausnutzen, die das Gesetz hergebe, erläuterte der Minister.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und in der Pflege. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung beziehungsweise -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch.

Holetschek sagte, eine strenge Umsetzung der sogenannten Pflege-Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialbereich wäre „denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“

Betrug bei Test-Abrechnungen

Holetschek glaubt unterdessen noch an eine Chance für die allgemeine Impfpflicht: „Die Mehrheit der Bevölkerung und auch die Mehrheit im Bundestag sind ja dafür.“ Wenn nun jedoch nicht mehr an einer Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht gearbeitet werde, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand: „Sie war ja immer nur als erster Schritt gedacht“, sagte Holetschek. Am Donnerstag vergangener Woche war im Bundestag die Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren gescheitert.

Unterdessen berichtete das „Handelsblatt“, derzeit seien bundesweit mindestens 642 Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs in Corona-Testzentren eingeleitet worden. Das habe eine bundesweite Umfrage der Zeitung unter Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern ergeben. Vielfach stünden die Ermittlungen noch am Anfang, weshalb sich auch der Gesamtschaden durch Testbetrügereien noch nicht beziffern lasse. In fünf Verfahren in Bochum, Offenburg, Freiburg und Mannheim betrage der mutmaßliche Schaden dem Bericht zufolge 49,5 Millionen Euro.

Bayern teilte mit, im Freistaat seien 60 Ermittlungen wegen mutmaßlichen Testbetrugs eingeleitet worden. Holetschek (CSU) nannte es einen „Skandal, wenn hier betrogen wird“, gerade, weil es um die Gesundheit von Menschen gehe.

Mehr als die Hälfte der Fälle wurden in Berlin entdeckt, wo das Landeskriminalamt (LKA) 347 Verfahren einleitete. In Baden-Württemberg ist die Fallzahl laut LKA ebenfalls dreistellig. Das Stuttgarter Gesundheitsministerium zeigte sich demnach besorgt, dass „halbseidene Betreiber bis hinein ins kriminelle Milieu“ Teststellen betrieben; es rechnet mit einer hohen Dunkelziffer in Großstädten.

Für die Prüfungen der Abrechnungen von Testzentren sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der Länder zuständig. Die KV Niedersachsen teilte dem „Handelsblatt“ mit: „Die allermeisten Anbieter von Teststellen erfüllen ihre Aufgabe ordnungsgemäß.“ Bei manchen Auffälligkeiten handle es sich auch um schlichte Eingabefehler. 

Laut dem Bericht werden viele der Ermittlungen Ermittlungen gegen Betreiber von Testzentren eingeleitet, weil Banken einen Geldwäscheverdacht melden. Auch Hinweise aus der Bevölkerung führten demnach zu Verfahren. Mehrere Behörden berichteten, dass Menschen per Mail negative Ergebnisse erhalten hätten, noch während sie in der Schlange vor der Teststation warteten.

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