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#BDZV sieht Texte von ARD und ZDF im Netz als Gefahr

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Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu fassen, bevor über die Erhöhung des Rundfunkbeitrages entschieden wird.

Der BDZV bezieht sich auf die Vorgabe des Medienstaatsvertrags, dass Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht presseähnlich sein dürfen. Eine aktuelle Erhebung, die von der Verlegerorganisation in Auftrag gegeben wurde, belege negative Auswirkungen presseähnlicher Online-Angebote auf die Medienvielfalt.

Die Untersuchung zeige, dass sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten könnten als in der Vergangenheit, erklärte der BDZV. 62 Prozent der Nutzer von Online-Portalen der Öffentlich-Rechtlichen gaben an, „immer oder häufig“ Textangebote aufzurufen. Fast 40 Prozent würden ihr Nutzungsverhalten ändern und digital wie gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.

Ungleicher Wettbewerb

„Dass der Rundfunkbeitrag die Finanzierbarkeit der digitalen und gedruckten Presse so stark beeinträchtigt, ist ein zunehmend existenzielles Problem für unsere Mitglieder“, sagte Stefan Hilscher, Vorstandsvorsitzender des Verbands. Durch die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender entstehe ein ungleicher Wettbewerb, der die Pressevielfalt gefährde, ergänzte Matthias Ditzen-Blanke, ebenfalls BDZV-Vorstandsvorsitzender.

Die repräsentative Online-Erhebung wurde nach Angaben des BDZV vom IFAK Institut für Markt- und Sozialforschung im Mai vogenommen. Die Ergebnisse beruhten auf einer Befragung von 1.000 Personen über 16 Jahren, die in den drei Monaten vor der Befragung das Internet genutzt hatten.

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat. Er kommt den Programmen und Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zugute und ist pro Monat und Haushalt fällig. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024.

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