
Der ehemalige amerikanische Präsident Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht am Dienstag einen Antrag Trumps ab.
Der ehemalige amerikanische Präsident Donald Trump genießt nach dem Urteil eines Bundesberufungsgerichts keine Immunität vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit seinen Versuchen, das Wahlergebnis von 2020 umzukehren. Die drei Richter im Hauptstadtbezirk District of Columbia wiesen am Dienstag seine Darstellung zurück, er könne nicht belangt werden, weil er die ihm zur Last gelegten Taten zwischen November 2020 und dem 20. Januar 2021 im Rahmen seiner Amtspflichten als noch amtierender Präsident begangen habe.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für Sonderermittler Jack Smith. Die drei Richter argumentierten, die von Trump beanspruchte Immunität für Amtshandlungen würde das System der Gewaltenteilung zu Fall bringen.
Eine Stellungnahme Trumps lag zunächst nicht vor. Das letzte Wort dürfte aber noch lange nicht gesprochen sein. Der führende Präsidentschaftsbewerber der Republikaner kann nun die volle Kammer des Berufungsgerichts anrufen und im Falle einer abermaligen Ablehnung auch das Oberste Gericht. Damit würde sich das Verfahren vor einem Bundesgericht in Washington um Wochen oder Monate verschieben – möglicherweise bis nach der Wahl Anfang November.
Ursprünglich war ein Prozessbeginn am 5. März in dem Verfahren geplant gewesen. Die Richterin hat aber deutlich gemacht, erst die abschließende Klärung der Immunitätsfrage abzuwarten und dann der Verteidigung genügens Zeit zu geben, sich auf den Prozess vorzubereiten. Trump spielt auf Zeit. Er hofft, im November gegen Joe Biden zu gewinnen. Per Anweisung an das Justizministerium könnte er das Verfahren dann einstellen lassen.
Noch nie zuvor hatte ein Berufungsgericht die Frage zu beantworten, ob ein ehemaliger Präsident strafrechtlich wegen Verbrechen belangt werden kann, die er in seiner Amtszeit begangen hat. Trumps Anwälte argumentieren, das ginge allenfalls dann, wenn zuvor schon der Kongress Trump des Amtes enthoben hätte. Zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Trump hatten mit Freisprüchen geendet.
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