Nachrichten

#Bewährungsstrafe wegen Nacktaufnahmen

Inhaltsverzeichnis

Bewährungsstrafe wegen Nacktaufnahmen

Ein 58 Jahre alter Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis hat vor dem Landgericht Hanau eine Bewährungsstrafe erhalten, weil er seine Stieftochter über einen Zeitraum von gut drei Jahren hinweg heimlich mit versteckten Videokameras aufgenommen hat. Auf den Bildern ist das Mädchen nackt zu sehen. Der Mann, ein Pharmareferent aus Steinau, hatte dem Urteil zufolge im Kinderzimmer eine Kamera in einem Spiegel versteckt, im Bad in einem Radio. Zuerst wurde das Mädchen den Richtern zufolge mit zehn oder elf Jahren aufgenommen, zuletzt als Vierzehnjährige. Die damalige Ehefrau des Angeklagten hatte die Kameras im Jahr 2018 entdeckt und die Polizei informiert.

Wissen war nie wertvoller

Sichern Sie sich mit F+ 30 Tage lang kostenfreien Zugriff zu allen Artikeln auf FAZ.NET.

JETZT F+ LESEN


Jan Schiefenhövel

Nach Überzeugung der Richter hat der Mann die Aufnahmen gemacht, um sich sexuell zu stimulieren. Ausschnitte dieser Aufnahmen hatte er zu einem 45 Minuten langen Film zusammengeschnitten. Bei der Durchsuchung fand die Polizei auf seinem Computer außerdem mehr als 2000 kinderpornographische Fotos aus dem Internet. Auf einem Teil davon ist schwerer sexueller Missbrauch von Mädchen im Kindesalter durch erwachsene Männer zu sehen, wie die Vorsitzende Richterin Katharina Jost sagte.

Eine „menschliche Tragödie“

Dafür verurteilte die zweite Große Strafkammer den Mann am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft und die Anwältin des Opfers hatten eine Strafe in dieser Höhe mit Bewährung gefordert. Nach dem Urteil muss der Angeklagte zur Wiedergutmachung 10 000 Euro an das heute 17 Jahre alte Mädchen zahlen. Sein Verteidiger Steffen Heß hatte mit seinem Plädoyer versucht, die Zahlung für das Mädchen auf 5000 bis 6000 Euro zu drücken. Außerdem legte die Kammer als Bedingung für die Bewährung fest, dass Volker Z. eine ambulante Therapie beginnen und den Vorgaben der Therapeuten folgen muss. Die Richter hielten dem Mann zugute, dass er ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt habe. Er lebe in gefestigten Verhältnissen mit eigenem Haus und neuer Partnerin, die von seiner Vorgeschichte wisse.

In ihrer Urteilsbegründung nannte die Vorsitzende Richterin die Entscheidung für die Bewährung einen „großen Vertrauensvorschuss“ für den Verurteilten. Schon seit rund 20 Jahren habe er eine Affinität zu Kinderpornographie und sammle auf seinem Computer Fotos von nackten Kindern und sexuellen Handlungen mit Kindern. Als er mit der Mutter des späteren Opfers zusammenkam, war das Mädchen etwa sechs Jahre alt, wie Jost sagte. Das Kind habe bei seinem Vater gelebt und jedes zweite Wochenende bei der Mutter und dem Angeklagten in dessen Haus in Steinau verbracht. Die heimlichen Videoaufnahmen nannte Jost eine „menschliche Tragödie“. Der Stiefvater habe seine Rolle als Vertrauensperson ausgenutzt, um das Kind auszuspionieren. Die Videokameras habe er mit „hoher krimineller Energie“ installiert.

Der 45 Minuten lange Film zeige die Entwicklung eines Mädchens mit kindlichem Körper zu einer jungen Frau. Im Bad oder im eigenen Zimmer habe das Opfer sich unbeobachtet gefühlt. Vor dem Spiegel habe das Mädchen, wie für Jugendliche typisch, den eigenen Körper entdeckt und die Veränderungen an sich selbst bemerkt. Gerade solche Szenen habe der Angeklagte für seinen Zusammenschnitt ausgewählt. Dieser Blick auf den Körper des Mädchens sei „für niemandes Augen“ außer für ihre eigenen bestimmt.

Als die Jugendliche schließlich von dem jahrelangen Ausspionieren erfahren habe, habe sie das „nachhaltig aus der Bahn geworfen“. Ihre Mutter sei ebenfalls traumatisiert worden. „Die ganze Familie stand vor einem Scherbenhaufen“, sagte die Richterin. Nach einer Zeit in einer betreuten Wohngruppe lebe das Opfer bei den Großeltern und wende sich langsam wieder ihren Eltern zu. Das früher fröhliche Mädchen sei durch die Tat schüchtern geworden und könne kein Vertrauen fassen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!