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#BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden. (AZ: 1 StR 519/20)

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