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#Biomüll falsch getrennt: Ab 2025 drohen Sanktionen




Biomüll wird kompostiert, häufig landet aber auch Plastik in der Biotonne und sorgt für Probleme. Ab 2025 wird das strenger kontrolliert, dann drohen auch Sanktionen. Alles, was Sie wissen müssen lesen Sie hier.

In Deutschland werden Bioabfälle getrennt gesammelt und machen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Abfallaufkommen etwa 30 bis 40 Prozent aus. Reine Bioabfälle können laut dem Ministerium in Biogas oder Komposte umgewandelt und anschließend etwa als Treibstoff oder Düngemittel eingesetzt werden. Die Biomüllverwertung leiste so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz durch nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen.

Doch häufig können einzelne Chargen des gesammelten Biomülls nicht verwertet, sondern müssen verbrannt werden, weil sie zu viele sogenannte „Fehlwürfe“ enthalten – in vielen Fällen Plastik. „Eine ’schlechte‘ Tonne Müll versaut uns die ganze Charge“, sagen etwa die Brüder Daniel und Tobias Bauer, die im Landkreis Heilbronn den technischen Betrieb des Unternehmens Bauer Kompost verantworten. Sind zu viele Fremdstoffe enthalten, kann der Biomüll nicht mehr verwertet werden.

Ab 1. Mai 2025 tritt daher eine Erweiterung der „Kleinen“ Novelle Bioabfallverordnung von 2022 in Kraft. Auf Bürgerinnen und Bürger, die neben Biomüll auch Fremdstoffe in die Biotonne werfen, kommen dann Sanktionen zu. Bußgelder für die falsche Mülltrennung von bis zu 2500 Euro sind dem Bußgeldkatalog 2023 allerdings schon jetzt möglich.

Wie viele Fremdstoffe befinden sich im Biomüll und wo liegt die Grenze?

Wenn die neue Regelung der Bioabfallverordnung am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, können Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil von der Müllabfuhr sowie weiterverarbeitenden Unternehmen zurückgewiesen werden. Heißt: Die Biotonne bleibt stehen und wird nicht geleert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen sich dann selbst um die Entsorgung kümmern und das kann teuer werden.

Nach Angaben des Stuttgarter Umweltministeriums finden sich im Schnitt etwa 2,3 bis 2,6 Prozent Fremdstoffe im Biomüll, also alles im Rahmen – zumindest durchschnittlich. Aber: Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) spricht von bundesweit bis zu vier Prozent, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sogar von bis zu fünf Prozent.

Für die Umsetzung der neuen Regelung ab 2025 wird es dem BMUV zufolge mehr Kontrollen von Biomülltonnen und -abfällen geben. Damit der Fremdstoffanteil aber langfristig reduziert werden kann, muss auch die Gesellschaft mitziehen. BGK-Geschäftsführer David Wilken sagt: „Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden.“

Wie wird der Biomüll auf Fremdstoffe kontrolliert?

Schon jetzt wird der Biomüll zum Teil kontrolliert. Im Landkreis Heilbronn ist zum Beispiel der Abfallkonzern Alba für die Abholung zuständig und arbeitet dabei teils mit sogenannten Detektorfahrzeugen. „Diese stellen mögliche Metalle in den Biotonnen fest und blockieren bei Bedarf die Schütteinrichtung, sodass die Tonne nicht entleert werden kann“, erläutert ein Unternehmenssprecher. Wie genau Biotonnen aber ab 1. Mai 2025 kontrolliert werden sollen, ist in der Regelung des BMUV nicht festgelegt.

Biomüll: Was darf in die Biotonne und was nicht?

Was in die Biotonne geschmissen werden darf und was nicht, ist dem BMUV zufolge nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern auf lokaler Ebene. Das Sagen hat in diesem Punkt der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, also die Müllabfuhr. Hintergrund sind die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten.

Für konkrete Informationen verweist das BMUV auf die Abfallwirtschaftsstellen in den einzelnen Städten, Gemeinden und Kreisen. Aber das Ministerium hat eine Liste mit Empfehlungen zusammengestellt:

Was gehört in die Biotonne?

  • Gartenabfälle sowie kleine Mengen Heu und Stroh, Pflanzen und Schnittblumen
  • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen
  • Brotreste, Eierschalen, Nussschalen, Fischreste, Fleisch- und Wurstreste, Gemüse- und Obstreste, Salatreste, Käsereste auch mit Naturrinde, Milchproduktreste und andere Speisereste (roh, gekocht, verdorben)
  • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz und Teebeutel
  • Knochen, Federn, Haare
  • Kleintierstreu aus biologisch abbaubarem Material
  • Holzwolle, Holzspäne und Sägespäne von unbehandeltem Holz

Was gehört nicht in die Biotonne?

  • Asche, Kohlepapier, Ruß, schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle und Draht
  • Blumentöpfe aus Kunststoff, Ton, Keramik, Glas oder Metall
  • Verpackungen, Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff, Kaffeekapseln aus Kunststoff oder Aluminium, Kehricht und Kerzenreste
  • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
  • Glas, Keramik, Porzellan, Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten, Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff, Putzlappen und -tücher, Staubsaugerbeutel, Geschenkband und Gummiartikel
  • Reste von behandeltem Holz, Möbelholz und Spanplattenholz
  • Lederreste
  • Medikamente, Verbandmaterial, Tampons, Binden und Co., Watte, Wattestäbchen und Windeln
  • Tapeten, Teppichböden und Textilien

(mit dpa)

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