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#Britin nimmt Abtreibungspille im siebten Monat – zwei Jahre Haft

Weil sie über den Stand ihrer Schwangerschaft gelogen hatte, um während des Corona-Lockdowns ein Abtreibungsmedikament per Post zu bekommen, ist eine Britin zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wie die Staatsanwaltschaft in dem am Montag zu Ende gegangenen Prozess darlegte, hatte eine Schwangerschaftsberatungsstelle der Frau das Medikament in dem Glauben geschickt, sie sei in der siebten Schwangerschaftswoche. Tatsächlich war sie jedoch bereits in der 32. bis 34. Woche (siebter bis achter Monat) schwanger. In England, Schottland und Wales ist ein Schwangerschaftsabbruch im Allgemeinen bis zur 24. Woche legal, muss aber nach der 10. Woche in einer Klinik erfolgen.

Wie der Guardian berichtete, erhielt die dreifache Mutter die Medikamente nach einer Fernberatung im Rahmen der „Pillen per Post“-Regelung, die während der Corona-Pandemie für ungewollte Schwangerschaften bis zu 10 Wochen eingeführt worden war. Nachdem sie das Medikament erhalten hatte, brachte sie ihr Baby zur Welt, der alarmierte Rettungsdienst stellte seinen Tod fest. Das Gericht nannte den Fall „tragisch“ und verurteilte die Frau zu 14 Monaten Haft und 14 weiteren Monaten auf Bewährung.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau den British Pregnancy Advisory Service (BPAS) wissentlich in die Irre geführt, indem sie angab, unter der 10-Wochen-Grenze zu liegen, obwohl sie glaubte, etwa 28 Wochen schwanger zu sein. Den Ermittlungen zufolge hatte die Frau zuvor zwischen Februar und Mai 2020 zudem eine ausführliche Internetsuche angestellt, mit Suchworten wie „Ich muss abtreiben, aber ich bin schon über 24 Wochen hinaus“ und „Könnte ich ins Gefängnis kommen, wenn ich mein Baby in der 30. Woche abtreibe“.

Die 44-jährige Frau bekannte sich im März schuldig und wird die Hälfte ihrer 28 Monate langen Strafe in Haft und die restliche Zeit auf Bewährung verbüßen.

Abtreibungsgesetze „ein Überbleibsel aus einer anderen Zeit“

Im April wurde dem Richter ein Plädoyer zur Strafmilderung übermittelt, das unter anderem vom Royal College of Obstetricians and Gynaecologists und dem Royal College of Midwives unterzeichnet wurde. „Wir bitten Euer Ehren, in diesem Fall Milde walten zu lassen. Wir befürchten, dass eine Freiheitsstrafe in diesem Fall anderen Frauen, die telemedizinische Abtreibungsdienste in Anspruch nehmen oder spätere Schwangerschaftsabbrüche erleben, signalisieren könnte, dass sie eine Gefängnisstrafe riskieren, wenn sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen“, heißt es darin. Der Richter bezeichnete den Brief als „unangemessen“ und fügte hinzu, dass er „nicht akzeptiert, dass eine Freiheitsstrafe in diesem Fall Frauen und Mädchen davon abhält, rechtmäßig eine Abtreibung innerhalb der 24-Wochen-Grenze in Anspruch zu nehmen“.

Nach der Urteilsverkündung sagte Clare Murphy, die Geschäftsführerin von BPAS, sie sei „schockiert und entsetzt“ über die Freiheitsstrafe. „In den letzten drei Jahren hat die Zahl der Frauen und Mädchen zugenommen, die sich dem Trauma langwieriger polizeilicher Ermittlungen ausgesetzt sehen und denen aufgrund unseres archaischen Abtreibungsgesetzes lebenslange Haftstrafen drohen.“

Laut BPAS ist die Zahl der Frauen und Mädchen, die aufgrund der geltenden Abtreibungsgesetze mit polizeilichen Ermittlungen und der Androhung einer lebenslangen Haftstrafe konfrontiert sind, in den vergangenen drei Jahren gestiegen. Im Jahr 2022 wurde eine Frau, die in einem gescheiterten Versuch, ihre eigene Schwangerschaft zu beenden, Abtreibungsmedikamente einnahm, von ihren Ärzten bei der Polizei angezeigt.

Die Labour-Abgeordnete Stella Creasy sagte: „Es ist ein Überbleibsel aus einer anderen Zeit, dass unsere Abtreibungsgesetze nicht auf gesundheitlichen Erwägungen beruhen, sondern in erster Linie auf strafrechtlichen Sanktionen. Dieser Fall zeigt, dass das Versäumnis, dies zu ändern, sehr reale Auswirkungen auf die heutige Zeit hat.“

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