#Brüssel will Grenzkontrollen vereinheitlichen
„Brüssel will Grenzkontrollen vereinheitlichen“
Die EU-Kommission will, dass die Mitgliedstaaten künftig die zeitweilige Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen besser begründen und zunächst Alternativen in Betracht ziehen. Sie stellte am Dienstag entsprechende Vorschläge zur Revision des Schengener Grenzkodex vor, mit denen sie Lehren aus der zeitweilig chaotischen Schließung von Binnengrenzen während der Coronavirus-Pandemie zieht. Wenn eine Mehrheit der Staaten bedroht ist, sollen Grenzkontrollen künftig auf einem rechtlich verbindlichen Ratsbeschluss beruhen. Bisher entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst und meldet seine Auflagen nach Brüssel.
Außerdem sollen solche temporären Grenzkontrollen längstens zwei Jahre lang in Kraft sein, außer „unter sehr besonderen Umständen“. Nach 18 Monaten soll die Kommission verpflichtet sein, eine Stellungnahme zur Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen abzugeben. Damit würde die Kontrollfunktion gestärkt. Bisher „darf“ die Kommission lediglich Stellungnahmen abgeben – ein Mittel, das sie während der Pandemie aber nie genutzt hat, obwohl es etliche rechtlich fragwürdige Entscheidungen der Staaten gab.
Auch verschärfte Einreisebestimmungen in den Schengen-Raum aus Drittstaaten sollen künftig rechtsverbindlich sein; bisher handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die von den EU-Staaten teilweise sehr unterschiedlich umgesetzt worden sind. So ließ Portugal im Frühsommer britische Touristen einreisen, obwohl das Vereinigte Königreich nicht auf einer Positivliste stand. Der einseitige Schritt führte zu einer starken Verbreitung der Delta-Variante in Portugal – und einem weiteren Lockdown. Die Touristen konnten sich im Schengen-Raum frei bewegen.
Für Deutschland und andere Staaten, die stark von Sekundärmigration betroffen sind, ist eine weitere Änderung relevant. Die Kommission schlägt vor, dass die Staaten anstelle förmlicher Grenzkontrollen zunächst gemeinsame Polizeipatrouillen auf die Beine stellen, die im Hinterland kontrollieren. Wenn bei solchen Patrouillen irreguläre Migranten aufgegriffen werden, die aus dem jeweils anderen Land eingereist sind, dürfen diese automatisch dorthin rücküberstellt werden, auch wenn sie abermals um Asyl bitten. Das entspricht etwa einer Praxis, wie sie heute schon zwischen der italienischen und französischen Grenzpolizei üblich ist. Voraussetzung dafür sind bilaterale Abkommen zur Zusammenarbeit der Polizei.
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