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#Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

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Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Wie schwer es ist, einen geliebten Menschen zu verlieren, lässt sich kaum in Worte fassen. Die Anwälte der Nebenklage im Prozess gegen den mutmaßlichen Messermörder, der im Oktober in Dresden ein schwules Paar angegriffen und einen der Männer erstochen hat, versuchen es am Mittwoch trotzdem. Es gebe tiefe seelische Wunden, bei denen offen bleibe, ob sie je verheilten, sagt der Anwalt von Oliver L., der den Anschlag knapp überlebt hat.

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Wie knapp, das haben Ärzte im Prozess geschildert, auch darauf geht der Anwalt in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht noch einmal ein. Das Küchenmesser, dass der Täter L. mit großer Wucht in den Rücken rammte, sei am Knochen der Wirbelsäule steckengeblieben. Nur ein wenig weiter links hätte es die Hauptschlagader in der Bauchhöhle zerschnitten, nur wenig weiter rechts hätte es mit einer Querschnittslähmung enden können. Oliver L. hat, sofern man das unter diesen Umständen sagen kann, sehr viel Glück gehabt.

Sein Anwalt wiederholt noch einmal, was L., der im Prozess als Zeuge via Video von seinem Wohnort Köln aus zugeschaltet war, berichtete: Die tiefen Schnittverletzungen im Bein, die er sich zuzog, als er sich gegen den Angreifer wehrte, und die bis heute Taubheitsgefühle verursachen, die schwere Belastung durch die Organisation der Trauerfreier für seinen getöteten Lebensgefährten, die langwierige psychologische Betreuung, die bis heute andauere sowie das nachhaltig gestörte Sicherheitsempfinden, ganz zu schweigen von der Bewältigung des Verlusts seines Freundes.

Auch der Anwalt der Schwester des Getöteten Thomas L. spricht von „unglaublichem Leid“, dass der Täter über die Familie gebracht habe. „Es war für sie ein unvorstellbarer Schock.“ Keine Antwort hätten sie im Prozess jedoch auf die Frage erhalten, warum es so weit kommen konnte. 

Sieben Jahre lang waren die beiden Mitfünfziger ein Paar, bevor der Täter sie an einem sonnigen Herbstabend hinterrücks und unvermittelt angriff. In ihrer Anklage geht die Bundesanwaltschaft von einer radikal-islamistischen Gesinnung sowie Homophobie als Tatmotive aus. Dass die Ermittlungsbehörden Letzteres so lange verschwiegen, sei für L. nicht entscheidend gewesen, sagt am Mittwoch sein Anwalt. Er habe kein Interesse daran gehabt, sich an einer solchen Debatte zu beteiligen, weil er gefürchtet habe, dass dann eine Mehrheit auf den Gedanken kommen könnte, der Anschlag gehe sie nichts an.

Doch brachte auch da der Prozess bemerkenswert viel Licht ins Dunkel. Dem Gutachter zufolge habe der Angeklagte detailliert geschildert, wie er an jenem Abend mit zwei Messern im Gürtel durch die Dresdner Innenstadt streifte und nach potenziellen Opfern Ausschau hielt. Er habe mehrere Menschen verfolgt, bis er schließlich – eher zufällig – das schwule Paar angriff.

„Es hätte jeden treffen können“

„Es hätte alle, uns als Gesellschaft, treffen können und jeden, der am Abend des 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Innenstadt war“, sagte der Anwalt von L. Nach dem Prozess bleibe allerdings ein Beigeschmack und das Gefühl, dass nicht alles aufgeklärt worden sei, insbesondere, ob auch alle polizeilichen Überwachungsmaßnamen, die für den von den Behörden als hochgefährlich eingestuften Angeklagten angeordnet waren, ausgeschöpft worden seien.

Beide Nebenkläger plädierten dafür, den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft und wegen der besonderen Schwer der Schuld auch zu anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen. Selbiges hatten zuvor bereits auch die Anklage, die Vertreter des Generalbundesanwalts, gefordert. 

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