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#Bundesbank stellt sich im Fall Wirecard gegen Bafin

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Bundesbank stellt sich im Fall Wirecard gegen Bafin

Im Skandal um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wächst der Druck auf die oberste deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Es geht dabei um das bis heute umstrittene und sehr ungewöhnliche Leerverkaufsverbot vom Februar 2019, mit dem die Bafin Wetten von Anlegern auf einen fallenden Kurs der Wirecard-Aktie unterbinden wollte. Ein Verbot von Leerverkäufen ist ein weitreichender Eingriff in die Preisbildung am Aktienmarkt. Schon damals gab es immer wieder kritische Medienberichte über Wirecard.

Marcus Theurer

Marcus Theurer

Redakteur in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Das Problem für die Bafin: Im Rückblick lagen die Anleger, die bereits vor mehr als anderthalb Jahren auf einen Kursverfall des Unternehmens setzten, richtig – und die Finanzaufseher leisteten mit ihrem Leerverkaufsverbot ungewollt Schützenhilfe für die mutmaßlichen Betrüger im Wirecard-Management. Der Dax-Konzern aus dem Münchner Vorort Aschheim hat schließlich im Juni 2020 Insolvenz angemeldet.

Brisant ist nun: Die Bundesbank sah damals das Leerverkaufsverbot kritisch und distanziert sich jetzt in einer Stellungnahme klar davon. Die Bafin begründete die Maßnahme im Februar 2019 mit einer „ernstzunehmenden Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“.

Einwände blieben ungehört

Doch die Bundesbank beurteilt das ganz anders: Den Geldhütern sind nach eigenen Angaben keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, die zeigten, dass Leerverkäufe einzelner Aktien zu einer allgemeinen Verunsicherung am Markt führten. Das geht aus einer Antwort der Geldhüter auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz von den Grünen hervor, die der F.A.S. vorliegt.

Die Finanzmarktfachleute der Bundesbank haben im Februar 2019 auch selbst untersucht, ob starke Kursschwankungen der Wirecard-Aktie signifikante Auswirkungen auf den Gesamtmarkt hatten. Dies sei jedoch nicht feststellbar gewesen, heißt es in informierten Kreisen.

Die Bundesbank hat die Bafin damals über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen informell informiert. Die Bafin als zuständige Aufsichtsbehörde ließ sich aber durch die Einwände der Bundesbanker nicht von der Verhängung des Leerverkaufsverbots abbringen. In ihrer Stellungnahme schreibt die Bundesbank, die Aufseher hätten bei der Verhängung eines Leerverkaufsverbots einen „Beurteilungsspielraum“. Doch müsse die Entscheidung auf Prognosen beruhen, die einen „validen Schluss“ zuließen.

„Statt auf die kenntnisreichen Analysen der Bundesbank zu setzen, hat die Bafin per Ordre du Mufti mal eben so festgelegt, dass das Marktvertrauen in Gefahr sei“, kritisiert der Abgeordnete Bayaz, der Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Wirecard ist.

Die Finanzaufseher hätten sich damit die „Verschwörungstheorie“ zu eigen gemacht, wonach das vermeintliche Vorzeigeunternehmen Wirecard Opfer von Marktmanipulationen geworden sei, und dabei Spekulanten mit kritischen Finanzjournalisten unter einer Decke steckten, sagt Bayaz. „Damit hat die Bafin als Aufseher mit Aluhut nicht nur das Vertrauen in die deutsche Aufsicht beschädigt, sondern auch mit dazu beigetragen, dass der Betrug noch viel größer wurde als er hätte sein müssen.“

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