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#Bundesländer verschärfen Corona-Maßnahmen

Bundesländer verschärfen Corona-Maßnahmen

Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen haben mehrere Bundesländer am Dienstag härtere Maßnahmen beschlossen oder in Aussicht gestellt. In Bayern sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags von Mittwoch an strikte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Demnach dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen dann nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Mit einer neuen Kraftanstrengung und einem „Wellenbrecher“ müsse Bayern nun dieser Lage Herr werden, hieß es. Dazu würden die Impfzentren weiter massiv hochgefahren werden. Außerdem sollen von Mittwoch an auch für Friseure, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken flächendeckende 2-G-Regeln (geimpft oder genesen) gelten. In vielen Bereichen wie Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen soll gar eine 2-G-Plus-Regelung gelten. Das heißt Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zuvor zusätzlich einen negativen Schnelltest absolvieren. Ausgenommen von den 2-G-Regelungen sollen jedoch der Groß- und Einzelhandel, medizinische und therapeutische Leistungen sowie Sport- und Musikangebote für ungeimpfte Jugendliche sein, die in den Schulen regelmäßig negativ getestet werden.

Bouffier: Impfpflicht auf Bundesebene zu entscheiden

Die bayerische Staatsregierung hat eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus auf Bundesebene gefordert. Wenn sich die Impfquote in den kommenden Wochen nicht deutlich verbessert, müsse der Bund dies ins Auge fassen, heißt es im Kabinettsbericht vom Dienstag. Die Lage in den bayerischen Krankenhäusern sei sehr ernst: Nahezu jedes verfügbare Intensivbett sei belegt. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in zehn bayerischen Landkreisen über 1000. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein Baden-Württembergischer Amtskollege Markus Söder hatten in einem Gastbeitrag in der F.A.Z. eine bundesweite allgemeine Impfpflicht gefordert.

Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hält eine allgemeine Impfpflicht für verfassungsrechtlich machbar. Es komme darauf an, die Regelung sorgfältig zu treffen – das könne man nicht in zwei Wochen erledigen, sagte der hessische Regierungschef am Dienstag in Wiesbaden. Auf die Frage, ob eine Impfpflicht in Deutschland so rasch kommen könnte wie in Österreich, sagte Bouffier, das Datum 1. Februar 2022 sei „sportlich“. Aber man sollte sich bemühen, so schnell wie möglich „eine sehr ernsthafte Diskussion“ zu führen, die dann auch zum Ziel komme. Er verwies darauf, dass eine Impfpflicht nicht in Hessen entschieden werden könne, sondern nur auf Bundesebene.

Ebenso Sachsen-Anhalt verschärft seinen Regeln: Künftig haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab am Dienstag in Magdeburg eine landesweite 2-G-Pflicht unter anderem für die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen ab 50 Personen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Ausnahmen soll es für Kinder und Jugendliche geben.

Juristen sehen eine Vereinbarkeit von Impfpflicht mit dem Grundgesetz – wie begründen sie das?

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