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#Bundesregierung will Windrad-Abstandsregeln der Länder aushebeln

„Bundesregierung will Windrad-Abstandsregeln der Länder aushebeln“

Die Bundesregierung will Hürden für den Ausbau der Windenergie einreißen und Abstands-Regelungen der Länder dafür aushebeln. Mit einem Gesetzespaket, das der Nachrichtenagentur Reuters an diesem Mittwochmorgen vorlag, sollen rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder reserviert werden. Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutzgesetz geändert werden.

Zwar können die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben. Verfehlt ein Bundesland aber seine Flächenvorgaben, werden diese Regelungen hinfällig.

„Hürden und Hemmnisse für beschleunigten Ausbau aus dem Weg räumen“

Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit dem Klimaschutz, aber wegen des Kriegs in der Ukraine auch mit sicherheitspolitischen Gründen. „Es ist Teil eines umfassenden Regelungspaketes mit dem Ziel einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energieversorgung, das den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse für den beschleunigten Ausbau aus dem Weg räumen soll“, heißt es zur Begründung im „Wind an Land“-Gesetz.

Wesentliches Hemmnis für den Ausbau sei der Mangel an verfügbarer Fläche. Daher müssten zwei Prozent des Landes für Windräder ausgewiesen werden. „Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der ausgewiesenen Fläche in den kommenden Jahren.“

Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen. Lediglich 0,5 Prozent würden tatsächlich genutzt. Ziel der Regierung ist es, die Leistung der Windräder an Land bis 2030 auf 115 Gigawatt zu verdoppeln. Dann sollen auch insgesamt 80 Prozent des Strom von erneuerbaren Energien gedeckelt werden.

Flächenziele für jedes Bundesland

Um die Flächenziele durchzusetzen, sind im Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) klare Vorgaben für jedes Land: Bayern beispielsweise muss bis Ende 2026 1,1 Prozent ausweisen und bis 2032 dann 1,8 Prozent. Gleiches gilt für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfallen. Länder mit mehr Wind wie etwa Mecklenburg-Vorpommern haben Vorgaben von 1,4 und 2,1 Prozent.

Sind die Ziele in Gefahr verfehlt zu werden, fallen demnach auch die in den Ländern aufgestellten Abstands-Regeln: „Mindestabstandsregelungen sind nicht mehr anwendbar, wenn die Flächenbeitragswerte des Landes nach dem WindBG nicht erreicht werden“, heißt es.

Regierungskreisen zufolge soll das Vorhaben an diesem Mittwoch auf den Weg gebracht, noch im Juni vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht werden.

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