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#Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz im Bundestag

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Das umstrittene Heizungsgesetz kann in dieser Sitzungswoche nicht mehr wie geplant im Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann am Mittwochabend stattgegeben.

Er hatte eine Verletzung seiner Mitwirkungsrechte am Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht und verlangt, dass die zweite und dritte Lesung nicht stattfinden dürfe, solange nicht allen Abgeordneten die wesentlichen Textpassagen des Gesetzentwurfs mindestens 14 Tage vorher zugegangen sind.

Sommerpause im Bundestag steht an

Angesichts der Verdichtung der zeitlichen Abläufe im Verfahren und der Komplexität des Gesetzes kommt der Zweite Senat aufgrund einer Abwägung der Folgen diesem Ersuchen mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen nach. Dem Antragsteller wäre unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung über das Gebäudeenergiegesetz seine Mitwirkungsrechte in dem verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes war monatelang Gegenstand von Streitigkeiten innerhalb der Ampel. Bereits bei der Kabinettsentscheidung Mitte April hatten die FDP-Minister in einer Protokollnotiz Änderungsbedarf angemahnt. Kurz vor der ersten Lesung am 15. Juni hatte die Koalition in sogenannten Leitplanken die notwendigen Modifikationen aufgezählt. Insoweit wurde ein Gesetzentwurf beraten, der in der Lesung schon gar nicht mehr aktuell war.

Erst am 27. Juni  informierten Koalitionsfraktionen über die Ergebnisse der noch offenen Punkte des Gebäudeenergiegesetzes. Am 30. Juni  wurde dem Klimaausschuss eine Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums vorgelegt, die eine 94-seitige Synopse des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und Änderungsvorschläge sowie eine 14-seitige Begründung enthält.

Nach einer weiteren Anhörung am vergangenen Montag und einem abermaligen Änderungsantrag am Mittwoch wollten die Ampelfraktionen das Gesetz an diesem Freitag beschließen. Ziel war es, die Diskussionen über das Gesetz nicht bis in die Sommerpause zu ziehen. Freitag ist der letzte Sitzungstag vor der Sommerpause.

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