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#Die Endabrechnung für Cum-Ex

Die Endabrechnung für Cum-Ex

Ohne Einstieg im heroischen Tonfall kommt heute keine Fernsehreportage mehr aus, selbst wenn es dann, wie vor einiger Zeit bei Pro Sieben, um Erdnüsse geht: „Für sie riskieren Bauern ihr Leben im Kampf Mensch gegen Tier.“ Auch die neueste Dokumentation von WDR und NDR über den Kampf gegen kriminelle Cum-Ex-Geschäfte, die schon im Titel nicht mit Pathos knausert – „Der Milliardenraub. Eine Staatsanwältin jagt die Steuer-Mafia“ –, beginnt mit dramatischer Musik, vollmundigen Sätzen („ein Raub, bei dem Reiche immer reicher werden und sich Gesetze zurechtbiegen; Politik und Behörden sahen tatenlos zu, jahrzehntelang“) und Bildern einer entschlossen über Amtsflure schreitenden oder sinnierend auf den Rhein blickenden Heldin. Eine „unheilvolle Nähe zwischen Finanzbranche, Staat und Politik“ werde aufgedeckt, heißt es. Und schließlich: „Kann die Staatsanwältin Gerechtigkeit schaffen?“ High Noon in Köln.

Und um es gleich zu sagen: Selten waren die Superlative so angebracht wie in diesem Fall, denn mit „Peanuts“ hat der seit den neunziger Jahren laufende Cum-Ex-Betrug nichts zu tun. In Deutschlands größtem Steuerskandal ließen sich Aktienhändler, darunter die Big Player des Marktes, eine einmal abgeführte Steuer mehrfach „erstatten“, obwohl allen Beteiligten bewusst gewesen sein muss, dass die perfide Masche das Gemeinwesen schröpfte. Knapp zwölf Milliarden Euro soll der Schaden betragen, etwa zwanzig weitere Milliarden kommen durch verwandte Cum-Cum-Geschäfte hinzu. Mit aller Macht wehren sich Banker und Berater gegen die von der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker quasi im Alleingang initiierten Ermittlungen.

So heiß schien den Filmemachern Michael Wech, Massimo Bognanni und Petra Nagel ihr Material, dass sie die Dokumentation nicht ins übliche Presseportal einstellten, sondern sie nur einem kleinen Kreis an Journalisten vorführten. Dabei enthält der Film, der einen sehr guten Überblick über die verschiedenen Stadien der komplexen Aufdeckungsarbeit der Staatsanwaltschaft gibt – illustriert mit vielen nachgestellten Szenen; unterfüttert mit Interviews –, kaum investigativ neue Erkenntnisse. Und die (noch nicht rechtskräftige) Verurteilung eines Ex-Mitarbeiters der Hamburger Warburg-Bank zu einer mehrjährigen Haftstrafe durch das Landgericht Bonn in der vergangenen Woche konnte nicht einmal mehr berücksichtigt werden. Man saß da schon, sagte Bognanni, an der finalen Mischung. Eventuell werde noch eine Tafel angefügt. Trotzdem ist die Dokumentation ein kleiner Scoop, denn so ausführlich hat sich Brorhilker selbst noch nicht öffentlich geäußert. Beeindruckend ist, wie unprätentiös sie auftritt. Fast schon amüsiert erzählt sie, wie manche Großbanken sie mit gleich fünfzig Anwälten einzuschüchtern versuchten.

Den inzwischen über tausend Beschuldigten dürfte der Film nicht gefallen, dem Publikum dafür umso mehr, denn er erzählt eine seltene Erfolgsgeschichte. Aufgenommen wurden die Ermittlungen im Jahr 2013 – und von da an von Behördenseite zumindest passiv ausgebremst. So händigte etwa das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine seit 2009 geführte Liste über die krummen Geschäfte nicht aus. Erklären könne sie das auch nicht, sagt Brorhilker. Ihr Team musste jeden Fall selbst rekonstruieren. Auch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin war durch einen Tipp frühzeitig informiert worden, schon 2007, aber sie glaubte den abwiegelnden Aussagen beteiligter Banken und wurde nicht tätig: die vielleicht wichtigste neue Erkenntnis. „Ein Totalausfall“, heißt es im Film. Die Rolle des Bundesfinanzministeriums war schon Gegenstand eines Untersuchungsausschusses, der 2017 feststellte, es liege kein Behördenversagen vor. Dass ein (später von den Bankenverbänden bezahlter) Referent im Jahr 2007 einen Lobby-Vorschlag beinahe wortgleich in einen eigentlich der Eindämmung dienenden Gesetzentwurf übernehmen konnte, wirkt aber doch skurril. Die damit vom Gesetz ausgenommenen Cum-Ex-Geschäfte über das Ausland schienen also – darauf beriefen sich später viele Beteiligte – legal zu sein. Der eigentliche Boom begann erst.

So sicher sich Brorhilker von Beginn an war, „dass das nicht legitim sein kann“, so schwierig war der Nachweis, dass nicht nur bestehende Gesetzeslücken ausgenutzt, sondern Absprachen getroffen worden waren. Mit der Hilfe von Kronzeugen und durch weltweite Razzien gelang dies: Im Jahr 2020 stellte das Landgericht in einem wegweisenden Urteil erstmals fest, dass Cum-Ex-Geschäfte illegal sind.

Auch wenn man nicht alle Gelder zurückbekommen wird und längst viel kompliziertere Steuerbetrugsmodelle existieren, zeigt diese Dokumentation, welch einen Unterschied eine einzige entschieden moralisch handelnde Staatsanwältin machen kann. Sie hat mit Unbeirrbarkeit durchgesetzt, dass organisierte Finanzkriminalität auch in Deutschland mit empfindlichen Haftstrafen geahndet wird. Skrupellose Magnaten der Hochfinanz, selbst wenn sie Politiker auf ihre Seite gezogen haben und Professoren freundliche Gutachten schreiben ließen, können sich nicht länger wegducken. Das ist, so endet diese „Story im Ersten“ zu Recht, ein Dienst an der Demokratie.

Der Milliardenraub: Eine Staatsanwältin jagt die Steuer-Mafia, am Montag, 7. Juni,um 22.50 Uhr im Ersten.

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