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#CDU-Abgeordnete machen Druck beim Infektionsschutzgesetz

CDU-Abgeordnete machen Druck beim Infektionsschutzgesetz

In der Union wächst der Druck, dem Bund mehr Rechte zu geben im Kampf gegen die Pandemie. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schon vor Ostern gesagt hatte, sie denke darüber nach, wie das geregelt werden könne, führt das Kanzleramt derzeit Gespräche mit den Ländern, auf welche Bundeszuständigkeiten man sich einigen könnte.

Dabei geht es etwa um eine verbindliche Durchsetzung der sogenannten Notbremse, die Maßnahmen gegen die Pandemie an die Zahlen der Neuinfektionen fest bindet. Eine Einigung gibt es noch nicht. Merkel hatte stets deutlich gemacht, dass sie nur im Einvernehmen mit den Ländern eine größere Bundeskompetenz beschließen will.

Einen weitergehenden Vorstoß haben jetzt drei CDU-Bundestagsabgeordnete unternommen.  Ihr Ziel ist es, dass künftig auf der Bundesebene Entscheidungen etwa über Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen Lebens im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen werden können. Bislang erlassen die Länder die entsprechenden Verordnungen.

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Die Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen, Yvonne Magwas und Johann Wadepuhl haben etwa hundert Abgeordnete der Unionsfraktion angeschrieben und  für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes geworben. In dem Schreiben, das der F.A.Z. vorliegt, heißt es, Bundestag und Bundesrat hätten mehrfach festgestellt, dass die weltweite Covid-19-Pandemie für Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bedeute. Entsprechend seien  nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes stelle inzwischen alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie bereit. Die Entscheidung, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, liege in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bei den Ländern, die in dem Format der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ein Jahr lang ihr Handeln in der Pandemie bundesweit miteinander abgestimmt hätten.

Nicht nur die Länder sollen die Maßnahmen umsetzen

Die drei Abgeordneten schreiben weiter: „Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen. Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung.“ Der Bundestag müsse diese Lücke im Infektionsschutzgesetz „zügig schließen“.

Es sei eine „Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber“, dem Bund  dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, „nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten“. Da zudem der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trage, müsse er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten, heißt es in dem schreiben. „Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer.“ Die drei Initiatoren fordern, dass die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den  Bundestag einbringen.

Die  angeschriebenen Abgeordneten, zu denen keine Funktionsträger aus der Bundesregierung gehören, waren gebeten worden, bis Donnerstagmittag mitzuteilen, ob sie die Initiative unterstützten. Das haben bisher mehr als fünfzig Parlamentarier getan. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus (CDU), hat sich nicht zum Vorstoß von Röttgen, Magwas und Wadepuhl geäußert. In jüngster Zeit hatte Brinkhaus aber deutlich gemacht, dass er ebenfalls für eine größere Kompetenz des Bundestages sei. Sollte sich die Bundestagsfraktion hinter die Initiative stellen, müsste die Union anschließend die SPD davon überzeugen mitzumachen.

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