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#CDU-Politiker fordern solidere rechtliche Grundlage für Corona-Regeln

CDU-Politiker fordern solidere rechtliche Grundlage für Corona-Regeln

In der Debatte über mehr Parlamentsbeteiligung bei den Corona-Maßnahmen wächst nun auch der Druck innerhalb der Unionsfraktion, die Einschränkungen auf eine solidere rechtliche Grundlage zu stellen. „Auch wenn wir die Kritik im Ergebnis für nicht begründet halten, sollten wir sie ernst nehmen und vorsorglich die rechtlichen Grundlagen nachschärfen“, sagten der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Heribert Hirte, und der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, der F.A.Z. Die beiden CDU-Politiker fordern, die Ermächtigungsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz zu präzisieren.

Alexander Haneke

Hintergrund ist die schon seit Beginn des ersten Lockdowns schwelende Debatte darüber, wie weit die Befugnisse der Exekutive in der Pandemie gehen. Bislang wurden die Maßnahmen weitgehend auf die Generalklausel des Paragraphen 28 Infektionsschutzgesetz gestützt, der es den zuständigen Behörden erlaubt, „die notwendigen Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen. Juristen hatten immer wieder Bedenken vorgebracht, dass diese weiche Formulierung zu unbestimmt sei, um derart weitgehende Eingriffe darauf zu stützen. Denn grundsätzlich gilt, dass jede Einschränkung der Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Und diese Grundlage sollte umso präziser gefasst sein, je schwerwiegender der Eingriff ist.

„Eingriffsbefugnisse und Maßnahmen präziser fassen“

Während des ersten Lockdowns hatten die Gerichte die Berufung auf die Generalklausel noch für rechtens befunden, die Pandemie war so neuartig, dass die Behörden einen weiten Handlungsspielraum brauchten, war die Begründung. Nur einzelne Maßnahmen ließen die Richter bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung durchfallen. Je mehr sich die Pandemie jedoch verstetigte, desto lauter wurden die Stimmen, die präzisere gesetzliche Vorgaben forderten.

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Zunächst kamen diese vor allem aus der Opposition, dann bewegte sich auch die SPD-Fraktion in diese Richtung. Zuletzt mahnte sogar Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble – selbst von der CDU – eine Nachschärfung an. Vergangene Woche wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Sperrstundenregelung zwar zurück, äußerte gleichzeitig aber Zweifel daran, dass die Maßnahmen mit Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot vereinbar seien.

Hirte und Rüddel fordern nun, Eingriffsbefugnisse und Maßnahmen präziser zu fassen und wollen schwere Grundrechtseingriffe zudem befristen – was eine abermalige befristete Verlängerung andererseits nicht ausschließe. „Es ist auch im Sinne des Gesundheitsschutzes, mögliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation sicherheitshalber zu beseitigen“, sagte Hirte. „Denn möglicherweise einander widersprechende Gerichtsentscheidungen gefährden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, das gerade jetzt besonders wichtig ist.“

Wie sich die Justiz zu den seit diesem Montag geltenden Maßnahmen verhalten wird, muss sich noch zeigen. Vor einigen Wochen hatten die Oberverwaltungsgerichte die Landesregelungen zum Beherbergungsverbot noch reihenweise kassiert, da sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff sahen. In den neuen Beschlüssen finden sich nun noch weiter gehende Einschränkungen für touristische Übernachtungen. Indes hat sich in der Zwischenzeit auch der juristische Bewertungsmaßstab verändert. Denn die Richter werden nicht nur die exponentiell gestiegenen Infektionszahlen berücksichtigen, die schwerere Eingriffe verhältnismäßig werden lassen könnten. Auch der Rahmen hat sich durch den breiten Lockdown verändert. Nun werden nicht mehr nur einzelnen Branchen Sonderopfer abverlangt, sondern das öffentliche Leben wird weitgehend stillgelegt, mit dem Ziel, direkte Kontakte in möglichst allen Bereichen herunterzufahren.

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