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#Drei Jahre Ermittlungen gegen Wedel, aber noch keine Anklage

Drei Jahre Ermittlungen gegen Wedel, aber noch keine Anklage

Drei Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen gegen den Regisseur Dieter Wedel ist eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen der langen Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I abgewiesen worden. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, die über die Beschwerde entschieden hatte. „Der Aufsichtsbeschwerde wurde keine Folge gegeben.“ Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit 2018 wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Wedel. Die ehemalige Schauspielerin Jany Tempel wirft ihm vor, er habe sie im Sommer 1996 in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals sei sie 27 Jahre alt gewesen und habe für eine Rolle vorsprechen wollen. 2018 beschuldigten drei Ex-Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den neunziger Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war.

Wedel streitet die Anschuldigungen gegen ihn ab. 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“ Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.

Tempels Anwalt Alexander Stevens hatte die Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Dauer der Ermittlungen gegen die Staatsanwaltschaft München I eingereicht. „Es kann schlicht nicht sein, dass ein Strafverfahren nunmehr knapp drei Jahre sich zieht. Das ist sowohl aus Opferschutz als auch aus Sicht der Beschuldigtenrechte nicht hinnehmbar.“ Stevens sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Meine Mandantin hält das inzwischen für eine Farce.“ Vor drei Jahren habe sie die Anfrage der Kriminalpolizei bekommen. „Der Fall Weinstein in den USA war viel komplexer“, sagte Stevens. „Und der ist längst abgeschlossen.“ Vorwürfe gegen den amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen sexueller Übergriffe und Machtmissbrauchs hatten die weltweite MeToo-Bewegung ausgelöst. Weinstein wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe zu 23 Jahren Haft verurteilt.

Die prüfende Generalstaatsanwaltschaft teilte die Ansicht des Anwalts von Jany Tempel nicht. Die lange Dauer sei zu rechtfertigen – unter anderem weil „sehr viele Zeugen im Ausland, die erst nach und nach bekannt wurden, zu vernehmen gewesen“ seien, wie ein Sprecher Behörde sagte. Außerdem sei ein aussagepsychologisches Gutachten erstellt worden, das auch relativ lange gedauert habe. Dazu seien dann noch Stellungnahmefristen gekommen. „Und die Tatzeit ist lange her, was die Ermittlungen schwierig macht.“ Wie lange es nun noch dauert, bis darüber entschieden wird, ob die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Wedel erhebt oder die Ermittlungen einstellt, ist nach wie vor unklar. „Es hängt nicht nur von der Staatsanwaltschaft ab, wie schnell Ermittlungen verlaufen“, betonte die Sprecherin der Behörde, Anne Leiding. „Wir sind dennoch zuversichtlich, das Verfahren bald abschließen zu können. Die Corona-Beschränkungen machen es uns natürlich nicht leichter.“ Einen genauen Zeitpunkt konnte sie nicht nennen.

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