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#Commerzbank darf Wirecard-Analystin nicht fristlos kündigen

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Commerzbank darf Wirecard-Analystin nicht fristlos kündigen

Die Commerzbank muss ihre entlassene Wirecard-Aktienanalystin Heike Pauls weiter beschäftigen. Die Anfang des Jahres 2021 ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, hat das Arbeitsgericht Frankfurt nach einer Verhandlung am Montag geurteilt. Die Commerzbank wollte dazu keinen Kommentar abgeben. Vermutlich wird die Bank die Urteilsbegründung abwarten, um zu prüfen, ob sie in Revision geht oder ob sie sich mit Pauls außergerichtlich auf ein Ausscheiden einigt.

Kursziel 230 Euro

Pauls hatte zum Jahresanfang 2020 den heutigen Penny-Stock Wirecard mit einem Kursziel von 230 Euro empfohlen und diese Einschätzung im Mai 2020 noch einmal bekräftigt. Berichte über Wirecards betrügerisches Geschäftsgebaren tat sie als „Fake News“ ab. Vor allem aber soll Pauls exklusive Informationen eines kritischen Investors mit einem Wirecard-Vorstand ausgetauscht haben – das Unternehmen also gleichsam vorgewarnt haben, damit es sich in seiner Öffentlichkeitsarbeit gegen Vorwürfe wehren konnte. Damit hätte sie gegen das Gebot verstoßen, dass sich Analystin neutral verhalten sollten.


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Zur Detailansicht

Die Wirecard AG stellte im Juni 2020 Insolvenzantrag. Bilanzierte Vermögenswerte in Höhe von 1,9 Milliarden Euro fehlen. Auch die Commerzbank gehört zu den größten Gläubigern des Zahlungsdienstleisters. Vom Wirtschaftsprüfer EY, der jahrelang die Bilanzen von Wirecard testiert hat und auch die Commerzbank prüft, will sich die Bank wieder trennen – allerdings zum Ärger vieler Aktionäre erst ab dem Jahr 2022.  Schließlich könnte die Commerzbank auch gegen EY juristisch vorgehen.

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