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#Corona darf die Willensbildung nicht verhindern

Corona darf die Willensbildung nicht verhindern

Die CDU hat ihren geplanten Parteitag am 4. Dezember auf aktuell unbestimmte Zeit verschoben. Die ordnungsgemäßen Zyklen der demokratischen Wahl des Vorstandes sind damit außer Kraft gesetzt und die fällige Wahl eines neuen Vorsitzenden wird im schlimmsten Fall um weitere Monate verschoben. Das ist ein in voller Verantwortung des Parteivorstandes getroffene Entscheidung als Konsequenz aus der dramatischen Entwicklung der Zahl der Corona-Infizierten. In den Verlautbarungen war zu hören, dass es „nicht vermittelbar“ (Armin Laschet) sei, dass Familienfeiern ausfallen sollten und keine Versammlungen möglich seien – und dann ein Parteitag auf nationaler Ebene stattfinde.

Parteitage können nach den aus der Krise geborenen neuen Regeln in vielfältiger Form stattfinden. Trotz offensichtlich ausgefeiltem Hygiene-Konzept hätte man auf die Großveranstaltung verzichten können. Aber der Gesetzgeber hat in den vergangenen Wochen ausdrücklich Regeln geschaffen, die Parteitage dennoch auch in kritischer Zeit ermöglichen und eben nicht verhindern. Digitale Vorstellung und Debatte und daran anschließend die Briefwahl des Vorsitzenden, das würde in wenigen Tagen Klarheit schaffen.

Die Entscheidung der Verschiebung des Parteitages auf unbestimmte Zeit war, rückwirkend betrachtet, möglicherweise nicht im Interesse der CDU. Viel wichtiger aber ist, sie war nicht im Sinne einer stabilen und krisenfesten demokratischen Ordnung. Parlamente müssen gerade in der Krise tagen, Wahlen dürfen durch Krisen nicht unterbleiben und es ist die Aufgabe von Parteien, diese Wahlen möglich zu machen. Diese Prinzipien haben Verfassungsrang und Artikel 21 des Grundgesetzes nennt ausdrücklich die Parteien als wesentlichen Bestandteil des Verfassungsbogens Staat – Parlament – Parteien.

Parteitage sind eben keine Familienfeiern

Wenn Politiker mit dem Wort „vermittelbar“ meinen, dass Stimmungen – auch Krisenstimmungen – eine Legitimation seien, solche existenziellen Prozesse der Organisation der freiheitlichen Selbstbestimmung zu unterbinden, dann ist das gefährlich. Parteitage sind eben keine Familienfeiern, keine Operngalas oder Weihnachtsmärkte. Parlamente dürfen nicht aufhören zu tagen, Wahlen dürfen nicht ausfallen und Parteien müssen funktionsfähig bleiben.

Roland Koch ist Mitglied der CDU und war hessischer Ministerpräsident.


Roland Koch ist Mitglied der CDU und war hessischer Ministerpräsident.
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Bild: Lando Hass

Das gilt keineswegs nur, vielleicht nicht einmal in erster Linie, für Bundesparteitage. Das gilt für Delegiertenversammlungen, Mitgliederversammlungen, Listenaufstellungen und Vorstandswahlen vom Ortsverband bis zum Bund. In diesen Tagen müssen in Deutschland Bundestagskandidaten nominiert werden, Landtagswahlen vorbereitet werden, in Hessen kommunale Kandidaten ausgewählt werden. Das alles muss stattfinden können. Das Signal von Berlin und Stuttgart ist eine falsche Botschaft an alle diejenigen, die die Durchführung dieser vielen Veranstaltungen vor Ort verantworten müssen und sich unendliche Mühe geben, dies nach den Regeln des Pandemie-Schutzes bestmöglich zu tun.

Selbstverständlich kann man wegen einer Hochwasserkatastrophe einmal einen Parteitag verschieben. Aber eine Pandemie, deren Ende leider nicht absehbar ist, erlaubt kein Wegducken, sondern erfordert Entschlossenheit. Natürlich darf dabei nicht unnötig Leben und Gesundheit gefährdet werden. Aber die CDU hatte einen perfekt nach allen Sicherheitsregeln organisierten Parteitag geplant, und es gibt mehrere – ebenfalls gut durchdachte – Alternativen zu einer Großveranstaltung in Stuttgart. Der Bundestag und die Landtage, aber auch die Kreistage und Stadtparlamente dürfen ja auch nicht aufhören zu tagen, gerade jetzt.

Die Grundfesten der Ordnung in Betrieb halten

Krisenmanagement erfordert zu jeder Zeit angemessenes Handeln. In einer kurzfristigen Krise kommt alles zum Ruhen. In einer Krise, die möglicherweise mehr als zwölf Monate währt, geht es aber gerade darum, die Grundfesten der Ordnung in Betrieb zu halten. Das gilt natürlich für die öffentliche Gewalt, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter. Aber genau dann gilt es auch für Regierungen und die letztlich verantwortlichen Parlamente und eben die zu ihrer Wahl unverzichtbaren Parteien. Sie zu schützen und die Durchführung und Wahrnehmung ihrer Rechte zu gewährleisten ist eine zentrale Aufgabe der staatlichen Organe.

Das heißt konkret, dass alle Wege zur Durchführung sicherer Veranstaltungen zu beschreiten sind, aber es grundsätzlich nicht im Ermessen der Behörden steht, die Veranstaltungen zu unterbinden. Wen das stört, der mag bedenken, dass genau dies für jedwede Demonstration unter freiem Himmel gilt und von Gerichten mit Nachdruck verteidigt wird. Parteitage haben verfassungsrechtlich jedenfalls den gleichen Rang.

Politiker müssen es unterlassen, die besondere Bedeutung ihrer Arbeit kleinzureden. Sie leisten etwas Entscheidendes für unser Land. Sie ermöglichen uns die Freiheit der Willensbildung. Dann müssen sie es aber auch tun.

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