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#Corona-Regeln Bayern im Oktober: Quarantäne & Maskenpflicht

„Corona-Regeln Bayern im Oktober: Quarantäne & Maskenpflicht“




Welche Corona-Maßnahmen gelten im Oktober in Bayern? Hier erfahren Sie, wo es Maskenpflicht gibt, was für die Quarantäne gilt und was sich im Herbst noch ändern könnte.

Der Herbst ist da – und damit auch die nächste Corona-Welle? Um diese so gut wie möglich einzudämmen, gibt es seit Oktober neue Corona-Regeln in Deutschland. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt. Das Ziel der Maßnahmen soll laut der Bundesregierung sein, den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern.

Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Die Maßnahmen wurden in zwei Pakete unterteilt – die sogenannten „Winterreifen“ und „Schneeketten“. Letztere können dann greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Manche Regeln gelten bundesweit, bei anderen Maßnahmen haben die Länder die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.

Die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Es soll allerdings „weder zu Verschärfungen noch zu Lockerungen kommen“, so Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU). Zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen bleibt es in Bayern bei einer Maskenpflicht im ÖPNV. Hier finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, die ab Oktober im Freistaat gelten.

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Corona-Regeln Bayern im Oktober 2022: Bundesweite Maskenpflicht

Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit an bestimmten Orten eine Maskenpflicht. Die Länder haben dabei keinen Handlungsspielraum. Konkret gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:

  • Fernverkehr: Ab 14 Jahren gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder ab 6 Jahren und das Personal muss mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.
  • Arztpraxen: Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.

Video: AFP

Corona-Regeln Bayern im Oktober 2022: Maskenpflicht auch im ÖPNV

Ergänzend zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen seit Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Bayern will die Maskenpflicht im ÖPNV beibehalten. In Bussen und Bahnen muss auch weiterhin mindestens eine einfache medizinische Maske getragen werden. Folgende zusätzliche Corona-Regeln wären möglich:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

Corona-Regeln Bayern im Oktober 2022: „Schneeketten“

Sieht die bayerische Regierung eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region, kann sie folgende weitere Maßnahmen anordnen:

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  • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.

Aktuelle Corona-Regeln in Bayern: Vorgaben für Isolation und Quarantäne

Wer sich mit Corona infiziert, muss in Bayern nur noch für fünf Tage in Isolation – statt wie vorher zehn. Diese fünf Tage sind aber verpflichtend. Ein abschließendes Freitesten ist dabei nicht notwendig, sofern Betroffene 48 Stunden lang keine Symptome mehr haben. Welche besonderen Regeln für manche Berufsgruppen gelten, erfahren Sie hier.

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