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#Wo muss man noch Maske tragen?

„Wo muss man noch Maske tragen?“




Auch in Bayern fallen die meisten Corona-Einschränkungen weg: Wo man noch Masken tragen muss, was in den Schulen gilt – und wer auf Eigenverantwortung setzt.

Manche Menschen haben lange darauf gewartet, andere blicken dagegen mit Sorge auf das Wochenende: In der Nacht zum Sonntag fielen auch in Bayern die meisten Corona-Beschränkungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Corona-Regeln in Bayern: Gibt es noch Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte?

Nein, die bisherigen 2G- oder 3G-Regeln, etwa in der Gastronomie, beim Sport oder für Freizeit- und Kulturveranstaltungen, fallen komplett weg. Damit haben künftig auch ungeimpfte Personen wieder uneingeschränkt Zutritt zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Beschränkungen der Zuschauerkapazitäten, etwa für Sport- und Kulturveranstaltungen, waren bereits Mitte März ausgelaufen.

Wo muss man noch Masken tragen?

Auch die Maskenpflicht wird weitgehend aufgehoben. Nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, im Gesundheitsbereich wie etwa in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie in „vulnerablen Einrichtungen“ wie Alten- und Pflegeheimen bleibt das Tragen einer FFP2-Maske landesweit Pflicht. In den „vulnerablen Einrichtungen“ gelten zudem weiter die bisherigen Testpflichten: Besucher brauchen hier weiter einen tagesaktuellen negativen Schnelltest.

Auch im Handel, in der Gastronomie oder in Kino und Theater ist keine Maske mehr verpflichtend vorgeschrieben. Einzelne Geschäfte oder Einrichtungen können allerdings über ihr Hausrecht eine Maskenpflicht für alle Kunden, Gäste oder Besucher vorschreiben. Die Staatsregierung empfiehlt weiter das Masken-Tragen in allen Innenräumen.

Video: dpa

Was gilt in den Schulen und Kitas in Bayern?

Zuletzt war in Bayern bereits bis zur 6. Klasse die Maskenpflicht im Klassenzimmer abgeschafft worden. Ab Montag fallen die Masken dann für alle Schüler – und zwar nicht nur im Klassenzimmer, sondern auch im Schulgebäude und etwa in der Mittagsbetreuung. Auch das Maskentragen am Platz nach einem Corona-Fall in der Klasse ist künftig nicht mehr vorgeschrieben. Diese Schutzmaßnahme wird vom Kultusministerium allerdings genauso weiterhin empfohlen wie das Maskentragen im Schulgebäude. Auch im Klassenzimmer darf freiwillig weiter Maske getragen werden.

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Unverändert bleiben dagegen zunächst Art und Umfang der regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kitas. Wie es hier nach den Osterferien weitergehen soll, will die Staatsregierung von der weiteren Entwicklung der Neuinfektionen abhängig machen. Lehrerverbände kritisieren einhellig den Wegfall der Maskenpflicht: Diese Lockerung gefährde den regulären Präsenzunterricht im Klassenzimmer. Der Landesschülerrat appellierte an alle Schülerinnen und Schüler, „aus gegenseitiger Rücksicht, ganz besonders gegenüber Abschlussklassen, an dem Tragen einer Maske vor allem in Gängen und Treppenhäusern festzuhalten“.

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