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#Darum geht es im Streit um die Dienstwagen

„Darum geht es im Streit um die Dienstwagen“

In der über den Sommer geführten Diskussion um die Besteuerung von Dienstwagen stellt sich das Bundesfinanzministerium allen Forderungen entgegen, die bisherige Pauschalregelung zu verschärfen und so das Fahren von Dienstwagen teurer zu machen. Das Finanzministerium streitet damit jede Not­wendigkeit von Änderungen an der bisherigen Steuerpauschale ab.

Neben anderen hatte der Vorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, für die Fi­nanzierung von Nachfolgemodellen zum 9-Euro-Ticket einen Beitrag von den Fahrern von Dienstwagen verlangt. „Eine Re­form des Dienstwagenprivilegs ist überfällig“, sagte er.

Kritik und Zweifel an der Pauschalbesteuerung von Dienstwagen äu­ßerten in den vergangenen Tagen viele Persönlichkeiten, vor allem aus dem grünen und linken Lager. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, be­zeichnete die Regelung als klimaschädliche Subvention. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat sich für ein Ende der Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung ausgesprochen.

„Sachgerechte Besteuerung“

Dagegen kommentiert das Bundesfinanzministerium die Diskussion gegenüber der F.A.Z. mit der Aussage: „Bei der Dienstwagenbesteuerung handelt es sich nicht um eine Subvention.“ Die bisherige Regelung stelle eine „sachgerechte Be­steuerung der privaten Nutzung“ dar. Sie führe zu einer ähnlichen steuerlichen Be­lastung, wie sie sich auch bei der Nutzung eines Fahrtenbuches ergeben würde. Denn den Fahrern von Dienstwagen steht es immer frei, ein Fahrtenbuch zu führen, mit Dienstfahrten und den – nachher als Privatnutzung zu versteuernden – privaten Fahrten mit dem Dienstauto. Das Bundesfinanzministerium folgert, dass eine Erhöhung der Pauschale für die private Nutzung von Dienstwagen keinerlei zusätzlichen Steuereinnahmen bringen würde: „Vielmehr würden die Steuerpflichtigen sofort auf die ebenso statthafte Nutzung eines Fahrtenbuches ausweichen, sodass de facto kein Steuermehraufkommen zu erwarten wäre.“

Eine Subvention bei Dienstwagen gebe es allein für den Betrieb von reinen Elektro- oder Plug-in-Fahrzeugen mit Verbrennermotor und Batterieantrieb. Für die Plug-in-Autos wird die Pauschale für die privaten Nutzung von Dienstwagen halbiert, die Fahrer von rein elek­trisch angetriebenen Dienstwagen müssen für die private Nutzung nur ein Viertel der sonst üblichen Pauschale in die Steuererklärung eintragen. Nur diese Be­günstigung des Elektroantriebs unter den Dienstwagen ist aus Sicht des Bundes­finanzministeriums eine Subvention, de­ren Kosten derzeit auf 900 Millionen Eu­ro im Jahr geschätzt werden.

Komplexe Debatte um den Begriff „Privileg“

Für Autos mit traditionellem Verbrennerantrieb beträgt bisher die zu versteuernde Pauschale für die private Nutzung jeden Monat ein Prozent des Brutto-Listenpreises plus 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Kilometer Ent­fernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Wer 22 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt, muss also jedes Jahr rund 20 Prozent des Autowertes als Ein­kommen versteuern, in fünf Jahren den ge­samten Listenpreis. Die üblichen – früher ziemlich großen – Rabatte für den Einkauf von Firmenautos werden an den Dienstwagenfahrer nicht weitergegeben. Die Pauschalbesteuerung lief auch weiter in Zeiten des Lockdowns, als wenig ge­fahren wurde. Andererseits werden Dienst­wagenfahrer von steigenden Treib­­stoffpreisen wenig berührt.

Für die Arbeitgeber ist die Dienstwagenregelung nicht nur wegen administrativer Erleichterungen von Interesse – sie behandeln diese Autos als Firmenwagen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück und setzen den Rest als Firmenkosten ab. Zugleich müssen sie für diesen Gehaltsbestandteil von Mitarbeitern auch keine Sozial­abgaben bezahlen (als Arbeitgeberanteil bis an die 20 Prozent des Gehalts). Einzelne Studien haben zuletzt die Vorteile für den Arbeitgeber zu den angeblichen Vor­teilen für den Arbeitnehmer addiert und dann diese Summe als Beleg für Privi­legien gewertet. Vernachlässigt wird manch­mal auch, dass Arbeitnehmer oh­ne Dienstwagen für ihren Arbeitsweg bis zu 38 Cent je Kilometer von der Steuer ab­setzen dürfen.

Die Wirtschaftsverbände wollen das Wort „Privileg“ gar nicht in den Mund nehmen und wehren sich gegen die Un­terstellungen über Vorzugsbehandlung. Nach Ansicht des Verbandes des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) wird „ein Arbeitsmittel zu Unrecht als subventioniertes Luxusgut für Spitzenverdiener diskreditiert“. 12 Prozent der Arbeitnehmer, vor allem aus dem Außendienst, verfügten über einen Dienstwagen, die mit Abstand am weitesten verbreitete Marke sei Volkswagen. Durch die Anreize für Elektroautos sei auch schon heute der Klimaschutz berücksichtigt.

Was ist das beliebteste Modell?

Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) berichtet, dass 2021 der Firmenwagenanteil 37,3 der Neuzu­lassungen ausgemacht habe; insgesamt seien das 980.000 Pkws gewesen. Der am meisten genutzte Firmenwagen sei der VW Golf. Unter den Elektroautos liege der Dienstwagenanteil bei 42,2 Prozent. „Dienstwagen sind ein ganz wichtiger Treiber, um moderne, sichere und saubere Autos auf den Straßen zu haben“, ar­gumentiert die VDA-Vorsitzende Hildegard Müller. Für Unternehmen und Mitarbeiter sei es bei den derzeitigen Regeln attraktiv, regelmäßig neue Autos zu be­stellen. Damit kommen aus Sicht der VDA-Präsidentin schneller saubere sowie elektrisch betriebene Autos auf die Straßen.

Für die deutschen Autohersteller ist auch der Umstand wichtig, dass die deutschen Unternehmen bei der Auswahl ih­res Fuhrparks deutsche Autokonzerne und deren (zum Teil auch ausländische) Marken gegenüber ausländischen Produkten bevorzugen. Während im Allgemeinen die deutschen Konzerne auf dem heimischen Markt auf einen Anteil von 68 Prozent der Neuzulassungen kommen, waren es bei den Dienstwagen 82 Prozent. Ohne die aktuelle Regelung würden also aus Sicht des VDA auf den deutschen Straßen mehr alte und mehr ausländische Autos fahren.

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