#Darum geht es im Streit um die Dienstwagen
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„Darum geht es im Streit um die Dienstwagen“
In der über den Sommer geführten Diskussion um die Besteuerung von Dienstwagen stellt sich das Bundesfinanzministerium allen Forderungen entgegen, die bisherige Pauschalregelung zu verschärfen und so das Fahren von Dienstwagen teurer zu machen. Das Finanzministerium streitet damit jede Notwendigkeit von Änderungen an der bisherigen Steuerpauschale ab.
Neben anderen hatte der Vorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, für die Finanzierung von Nachfolgemodellen zum 9-Euro-Ticket einen Beitrag von den Fahrern von Dienstwagen verlangt. „Eine Reform des Dienstwagenprivilegs ist überfällig“, sagte er.
Kritik und Zweifel an der Pauschalbesteuerung von Dienstwagen äußerten in den vergangenen Tagen viele Persönlichkeiten, vor allem aus dem grünen und linken Lager. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, bezeichnete die Regelung als klimaschädliche Subvention. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat sich für ein Ende der Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung ausgesprochen.
„Sachgerechte Besteuerung“
Dagegen kommentiert das Bundesfinanzministerium die Diskussion gegenüber der F.A.Z. mit der Aussage: „Bei der Dienstwagenbesteuerung handelt es sich nicht um eine Subvention.“ Die bisherige Regelung stelle eine „sachgerechte Besteuerung der privaten Nutzung“ dar. Sie führe zu einer ähnlichen steuerlichen Belastung, wie sie sich auch bei der Nutzung eines Fahrtenbuches ergeben würde. Denn den Fahrern von Dienstwagen steht es immer frei, ein Fahrtenbuch zu führen, mit Dienstfahrten und den – nachher als Privatnutzung zu versteuernden – privaten Fahrten mit dem Dienstauto. Das Bundesfinanzministerium folgert, dass eine Erhöhung der Pauschale für die private Nutzung von Dienstwagen keinerlei zusätzlichen Steuereinnahmen bringen würde: „Vielmehr würden die Steuerpflichtigen sofort auf die ebenso statthafte Nutzung eines Fahrtenbuches ausweichen, sodass de facto kein Steuermehraufkommen zu erwarten wäre.“
Eine Subvention bei Dienstwagen gebe es allein für den Betrieb von reinen Elektro- oder Plug-in-Fahrzeugen mit Verbrennermotor und Batterieantrieb. Für die Plug-in-Autos wird die Pauschale für die privaten Nutzung von Dienstwagen halbiert, die Fahrer von rein elektrisch angetriebenen Dienstwagen müssen für die private Nutzung nur ein Viertel der sonst üblichen Pauschale in die Steuererklärung eintragen. Nur diese Begünstigung des Elektroantriebs unter den Dienstwagen ist aus Sicht des Bundesfinanzministeriums eine Subvention, deren Kosten derzeit auf 900 Millionen Euro im Jahr geschätzt werden.
Komplexe Debatte um den Begriff „Privileg“
Für Autos mit traditionellem Verbrennerantrieb beträgt bisher die zu versteuernde Pauschale für die private Nutzung jeden Monat ein Prozent des Brutto-Listenpreises plus 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Kilometer Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Wer 22 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt, muss also jedes Jahr rund 20 Prozent des Autowertes als Einkommen versteuern, in fünf Jahren den gesamten Listenpreis. Die üblichen – früher ziemlich großen – Rabatte für den Einkauf von Firmenautos werden an den Dienstwagenfahrer nicht weitergegeben. Die Pauschalbesteuerung lief auch weiter in Zeiten des Lockdowns, als wenig gefahren wurde. Andererseits werden Dienstwagenfahrer von steigenden Treibstoffpreisen wenig berührt.
Für die Arbeitgeber ist die Dienstwagenregelung nicht nur wegen administrativer Erleichterungen von Interesse – sie behandeln diese Autos als Firmenwagen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück und setzen den Rest als Firmenkosten ab. Zugleich müssen sie für diesen Gehaltsbestandteil von Mitarbeitern auch keine Sozialabgaben bezahlen (als Arbeitgeberanteil bis an die 20 Prozent des Gehalts). Einzelne Studien haben zuletzt die Vorteile für den Arbeitgeber zu den angeblichen Vorteilen für den Arbeitnehmer addiert und dann diese Summe als Beleg für Privilegien gewertet. Vernachlässigt wird manchmal auch, dass Arbeitnehmer ohne Dienstwagen für ihren Arbeitsweg bis zu 38 Cent je Kilometer von der Steuer absetzen dürfen.
Die Wirtschaftsverbände wollen das Wort „Privileg“ gar nicht in den Mund nehmen und wehren sich gegen die Unterstellungen über Vorzugsbehandlung. Nach Ansicht des Verbandes des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) wird „ein Arbeitsmittel zu Unrecht als subventioniertes Luxusgut für Spitzenverdiener diskreditiert“. 12 Prozent der Arbeitnehmer, vor allem aus dem Außendienst, verfügten über einen Dienstwagen, die mit Abstand am weitesten verbreitete Marke sei Volkswagen. Durch die Anreize für Elektroautos sei auch schon heute der Klimaschutz berücksichtigt.
Was ist das beliebteste Modell?
Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) berichtet, dass 2021 der Firmenwagenanteil 37,3 der Neuzulassungen ausgemacht habe; insgesamt seien das 980.000 Pkws gewesen. Der am meisten genutzte Firmenwagen sei der VW Golf. Unter den Elektroautos liege der Dienstwagenanteil bei 42,2 Prozent. „Dienstwagen sind ein ganz wichtiger Treiber, um moderne, sichere und saubere Autos auf den Straßen zu haben“, argumentiert die VDA-Vorsitzende Hildegard Müller. Für Unternehmen und Mitarbeiter sei es bei den derzeitigen Regeln attraktiv, regelmäßig neue Autos zu bestellen. Damit kommen aus Sicht der VDA-Präsidentin schneller saubere sowie elektrisch betriebene Autos auf die Straßen.
Für die deutschen Autohersteller ist auch der Umstand wichtig, dass die deutschen Unternehmen bei der Auswahl ihres Fuhrparks deutsche Autokonzerne und deren (zum Teil auch ausländische) Marken gegenüber ausländischen Produkten bevorzugen. Während im Allgemeinen die deutschen Konzerne auf dem heimischen Markt auf einen Anteil von 68 Prozent der Neuzulassungen kommen, waren es bei den Dienstwagen 82 Prozent. Ohne die aktuelle Regelung würden also aus Sicht des VDA auf den deutschen Straßen mehr alte und mehr ausländische Autos fahren.
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