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#Gästefans dürfen zurück in die Bundesliga-Stadien

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Gästefans dürfen zurück in die Bundesliga-Stadien

Die Hängepartie um die 50+1-Regel im deutschen Profi-Fußball geht weiter. Nach einem ersten sachlichen Austausch der 36 Erst- und Zweitligavereine auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch wird das Präsidium der Deutschen Fußball Liga in den kommenden Monaten bis zum Herbst eine schriftliche Stellungnahme zur vorläufigen rechtlichen Einschätzung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt verfassen und diese an die Behörde senden. Ziel sei es, kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die im Interesse aller 36 Klubs der Bundesliga und zweiten Bundesliga sind, teilte die DFL mit.

Bei ihrem Treffen in Frankfurt setzten sich die Vereinsvertreter erstmals mit der Ende Mai ergangenen Einschätzung der Behörde auseinander. Nach dpa-Informationen gab es dabei keine kontroversen Diskussionen, sondern einen breiten Konsens über die weitere Vorgehensweise. Beschlüsse zu dem heiklen Thema wurden wie erwartet nicht gefasst.

Das Bundeskartellamt hatte zwar festgestellt, dass die 50+1-Regel im Grundsatz mit dem Kartellrecht vereinbar sei, gleichzeitig aber die derzeit geltenden Ausnahmegenehmigungen für die konzern- oder investorengeführten Bundesligaklubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert.

Weiterhin fünf Auswechslungen

Die DFL-Klubs müssen entscheiden, ob dies eher die 50+1-Regel in Frage stellt oder ob die Klubform der drei Vereine überdacht werden muss. Das Trio ist momentan nicht an die Vorgabe gebunden, wonach der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.

Sowohl die Fans als auch ein Großteil der Vereine plädieren für den Erhalt der Regel, die 1999 eingeführt wurde und verhindern soll, dass finanzstarke Unternehmer die Mehrheit und damit die Kontrolle bei einem Klub übernehmen. „Die 50+1-Regel ist die letzte Bastion, die die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Vereinsmitglieder bewahrt und die verhindert, dass allein die wirtschaftlichen Interessen von Investoren über das Schicksal der Lizenzmannschaften entscheiden“, sagte Jörn Brauer, Sprecher der Fanvereinigung ProFans, dazu.

Während der Ausgang im Ringen um 50+1 weiter offen ist, gibt es bei der Stadion-Rückkehr der Zuschauer weitere Klarheit. Ab dem dritten Spieltag der Saison 2021/22 dürfen auch Gästefans wieder in die Arenen der Bundesliga und zweiten Bundesliga. Dies beschlossen die 36 Vereine am Mittwoch.

Solange die Zuschauerkapazitäten noch gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, sollen fünf Prozent der Tickets pro Spiel Gästefans vorbehalten werden. Bei einem kompletten Wegfall der Beschränkungen wird automatisch zum eigentlich vorgesehenen Kontingent von zehn Prozent zurückgekehrt, teilte die DFL mit.

Die Politik hatte unlängst grünes Licht für das Ende der Geisterspiele gegeben. Vorerst ist eine Auslastung der Kapazität von 50 Prozent erlaubt, wobei die Höchstzahl auf 25.000 begrenzt ist. In Bayern dürfen maximal 20.000 Fans die Spiele verfolgen.

Konsens gab es auch in einer Regelfrage. Wie in der Vorsaison darf jedes Team pro Spiel fünf Auswechslungen vornehmen. Die Möglichkeit zu einer solchen Anpassung des Wechselkontingents hatte das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) schon für die Saison 2021/22 eingeräumt.

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