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#Das gefährliche Regel-Chaos

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Das gefährliche Regel-Chaos

Mitten in der vierten Corona-Welle herrscht große Unklarheit, wann Bürger ihre Impfnachweise oder Corona-Tests vorzeigen sollen und in welcher Form. In manchen Bundesländern sollen Kellner auch den Personalausweis kontrollieren, in anderen dürfen sie genau das nicht. Es gibt Restaurants, die kontrollieren penibel, andere fragen Kunden nur lax, ob sie geimpft oder getestet seien, oder kontrollieren nichts. Manche Ordnungsämter, etwa in Stuttgart oder Bochum, machen Kontrollen in Stichproben. Sachsen verpflichtet seine Landkreise sogar, mindestens drei Teams aus Kontrolleuren zu haben.

Justus Bender

Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Oliver Georgi

Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Andere Behörden, wie im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen, kontrollieren nur, wenn es Beschwerden gibt. Manche Städte wie Bochum können nicht sagen, wie viele Bußbescheide sie schon verhängt haben, in Köln sind es 30 000, darunter aber auch Verstöße gegen die Maskenpflicht. Auch unter den Gastronomen herrscht Verwirrung, wo sie kontrollieren sollen, an der Tür, am Tisch, sie wissen es nicht. Es ist ein „Flickenteppich“, wie die Sprecherin des Saale-Holzland-Kreises der F.A.S. sagt.

„Wir sind nicht in Nordkorea“

Wenn der Gesundheitsminister von Hessen, Kai Klose von den Grünen, im Restaurant nicht direkt gefragt wird, dann „dränge ich meinen Impfstatus dem Beschäftigen humorvoll auf“. Im Italien-Urlaub erlebte er etwas ganz anderes: Dort musste er nicht nur das Impfzertifikat, sondern immer auch den Ausweis zeigen. Das wäre eigentlich auch in Deutschland notwendig. Der Ordnungsdezernent von Bochum, Sebastian Kopietz von der SPD, sagt: „Die reine Lehre wäre es, wenn der Kellner kontrolliert, ob der Name auf dem Impfzertifikat identisch ist mit der Person.“ Kopietz, der auch Vorsitzender des Fachausschusses im Städtetag ist, empfiehlt Kommunen aber, hier „mit Augenmaß“ zu kontrollieren, also nicht zu streng.

Auch der Verfassungsrechtler Uwe Volkmann mahnt zur Verhältnismäßigkeit. „Wir sind nicht in Nordkorea, man kann hier nicht hinter jeden Menschen oder vor jede Gaststätte einen Polizisten stellen. Der Staat muss auch darauf vertrauen, dass seine Normen freiwillig befolgt werden. Das werden sie dann, wenn die Regeln transparent und einsichtig sind.“ Auch Hessens Gesundheitsminister Klose glaubt das. „Je einheitlicher die Regeln sind, desto höher sind die Akzeptanz und das Verständnis in der Bevölkerung.“

Bei der Ausweisfrage gelten in den Ländern aber ganz unterschiedliche Regeln. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Schleswig-Holstein müsste der Ausweis eigentlich gezeigt werden. In Hamburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gilt das bei 2G. Bei 3G gilt es in Bayern nur dann, wenn Zweifel an der Identität bestehen. In Baden-Württemberg hingegen muss ihn niemand zeigen, der Wirt darf nicht einmal danach fragen. Laut dem Ordnungsamt in Stuttgart müssen Wirte die Impfnachweise nur „auf Plausibilität prüfen“. „Wenn jemand einen Impfnachweis zeigt, auf dem Micky Maus als Name steht, dann ist klar, dass es eine Fälschung ist“, sagte Ordnungsdezernent Sebastian Ritter der F.A.S. „Aber wenn Peter Schneider draufsteht und es steht ein Mann vor ihm, dann gibt die Corona-Verordnung dem Gastwirt gar keine Berechtigung, den Lichtbildausweis zu verlangen.“ Für die Einführung einer solchen Identitätsnachweispflicht fehle es „an einer Rechtsgrundlage“, weil Restaurants und andere Betriebe keine zur Identitätsfeststellung befugten öffentlichen Stellen seien, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums.

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