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#Das Messer des Stephan E.

Das Messer des Stephan E.

Er habe sich einen Eindruck verschaffen wollen, sagt Daniel Z. Deshalb sei er im August 2019 zum Grundstück der Familie Lübcke gefahren. Knapp zwei Monate zuvor war der Kasseler Regierungspräsident dort erschossen worden. Vor Ort habe er mal sehen wollen, wie groß Wolfhagen-Istha sei, wie man an das Haus rankomme, sagt Z., der an diesem Donnerstag am Oberlandesgericht Frankfurt als Zeuge geladen ist. Als eine Art Gehilfe unterstützte er den Dresdner Anwalt Frank Hannig in „diesem großen Fall“, wie Z. sagt.

Marlene Grunert

Bis Ende Juli gehörte Hannig neben Mustafa Kaplan zu E.s Verteidigern, dann kam es zum Zerwürfnis. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt inzwischen wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung gegen ihn; E. hatte angegeben, Hannig habe ihm zu einer früheren Tatversion geraten, wonach Markus H., der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist, Walter Lübcke versehentlich erschoss. Inzwischen hat E. gestanden, den Kasseler Regierungspräsidenten selbst ermordet zu haben. H. sei aber dabei gewesen.

Hat H. tatsächlich E. zur Tat begleitet?

Angesichts des wechselhaften Aussageverhaltens ist schwer auszumachen, was dem Angeklagten zu glauben ist. Geht es nach E.s Verteidigern, soll Daniel Z. an diesem 33. Verhandlungstag untermauern, dass H. ihren Mandanten in der Tatnacht begleitete.

Vor Gericht stand Z. schon einmal – als Angeklagter, nicht als Zeuge. Er war es, der nach dem Mord an einem Deutsch-Kubaner in Chemnitz den Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Asylbewerber an rechtsextreme Kreise durchstach. Z. arbeitete damals als Justizvollzugsbediensteter.

Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung, vertreten wurde Z. von Hannig. Aktuell ist er wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt; als Justizvollzugsbediensteter soll er ausländische Gefangene misshandelt haben. Seit einiger Zeit gehört Daniel Z. dem Vorstand der sächsischen AfD an.

Nach seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gibt er am Donnerstag an: „Ich bin Justizvollzugsbeamter, zurzeit suspendiert.“ Was er ansonsten gerade mache, will der Vorsitzende Richter wissen. „Mein Leben ordnen“, antwortet Z.

An der dünnen Beweislage dürfte das wenig ändern

Selbst hat er mit Stephan E. nie gesprochen, der Zeuge gibt deshalb nur wieder, was Hannig ihm erzählt habe. Entsprechend vage bleiben die Angaben. H. sei in E.s Erzählungen „immer stärker in den Fokus geraten“, sagt Z. Ab „einem gewissen Zeitpunkt“ habe der Angeklagte „bestätigt, dass H. mit am Tatort war“. „Man“ habe dann etwas „nachbohren“ müssen, wie das gewesen sei, zu zweit. An der dünnen Beweislage zur Rolle H.s werden diese Aussagen mutmaßlich wenig ändern.

Am Donnerstag geht es auch noch einmal um den Angriff auf den Iraker Ahmed I., dem Stephan E. am 6. Januar 2016 im Vorbeifahren ein Messer in den Rücken gerammt haben soll. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf, hat sich mit anderen Angaben zum Tattag aber selbst belastet. Darüber hinaus wurde bei E. ein Messer gefunden, an dem die Ermittler Spuren einer fremden DNA fanden. Ein Sachverständiger erläuterte, dass diese Spur Merkmale aufweise, die in Deutschland ungewöhnlich, im Irak dagegen verbreitet seien.

E.s Verteidiger verweisen dagegen auf eine Quittung, die ergebe, dass das maßgebliche Messer erst nach der Tat gekauft worden sei. Der Kaufbeleg war bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden.

Am Donnerstag legt der damalige Inhaber des Messergeschäfts seine Durchschrift der Quittung vor: Auch darauf ist als Verkaufsdatum der 30. Januar 2016 eingetragen. Es ist der erste Erfolg, den E.s Verteidiger erreichen – und der zumindest in diesem Anklagepunkt zum Freispruch führen könnte. Die Bundesanwaltschaft gibt allerdings zu bedenken, dass die Quittung nicht belege, dass am 30. Januar 2016 das Messer gekauft wurde, das man bei E. fand. Tatsächlich ist dem Beleg lediglich ein Typ Messer zu entnehmen, dem das gefundene entspricht, von dem es laut Verkäufer aber unterschiedliche gibt.

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