#Das nächste Verfahren gegen London

Das nächste Verfahren gegen London

Die EU-Kommission hat am Montag ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. Sie reagierte damit darauf, dass die britische Regierung Anfang des Monats Übergangsbestimmungen zum Handel mit Nordirland im Austrittsabkommen einseitig und ohne Absprache verlängert hatte.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Jochen Buchsteiner

Brüssel hält London vor, dass es mit diesem Schritt „substantiell“ gegen das Protokoll zu Irland und Nordirland verstoßen habe wie auch gegen die generelle Verpflichtung, das Abkommen „in Treu und Glauben“ zu erfüllen. „Es ist das zweite Mal im Zeitraum von sechs Monaten, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs davor steht, internationales Recht zu brechen“, teilte die Kommission mit. Im Oktober hatte sie schon ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des neuen Binnenmarkt-Gesetzes eingeleitet, das London dann Anfang Dezember fallen ließ.

Die britische Regierung hatte die Übergangsfrist, in der EU-Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren, Fleisch und landwirtschaftlichen Gütern nach Nordirland außer Kraft gesetzt sind, von Ende März bis Ende September verlängert und dies als „technische Anpassung“ dargestellt. Die EU hatte darauf scharf reagiert, weil sie befürchtet, ihren Binnenmarkt zu kompromittieren. Da es keine Grenze auf der irischen Insel gibt, könnten Einfuhren, die nicht den strengen EU-Hygienevorschriften entsprechen, auch außerhalb Nordirlands in Umlauf kommen.

London gibt sich entspannt

London habe den Schritt erwartet und sei „entspannt“, hieß es in einem Bericht des “Daily Telegraph”. Premierminister Boris Johnson hatte die unilaterale Ausdehnung der Gnadenfrist mehrmals als „vernünftig“ bezeichnet und die Meinung vertreten, dass die Maßnahme den Vertrag nicht verletzt. Laut des Zeitungsberichts rechnet man in der Downing Street mit einer langen Bearbeitungszeit des Gerichts. Zudem berufe man sich darauf, dass zur Zeit um die 800 solcher Klagen gegen EU-Staaten anhängig seien, also „im Schnitt 29 pro Mitgliedsland“, wie es hieß.

Der Vizepräsident der EU-Kommission Maros Sefcovic sagte: „Einseitige Entscheidungen und Verletzungen internationalen Rechts durch das Vereinigte Königreich laufen dem Zweck [des Protokolls] entgegen und untergraben das Vertrauen zwischen uns.“ Sefcovic vertritt die europäische Seite im Gemeinsamen Ausschuss, in dem Brüssel und London seit dem EU-Austritt über die Umsetzung des Abkommens wachen. Die Kommission forderte London förmlich auf, die einseitigen Schritte zurückzunehmen; sie gab der britischen Regierung einen Monat Zeit, darauf zu reagieren.

Mit diesem Schritt beginnt ein Vertragsverletzungsverfahren, das nach weiteren Konsultationen in ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann. Die Kommission kann solche Verfahren bis zu vier Jahre nach dem Brexit starten. Eine gerichtliche Klärung ist auch im Rahmen des Streitschlichtungsmechanismus möglich, der im Austrittsvertrag selbst vorgesehen ist, wenn eine Schlichtung erfolglos bleibt. Die Kommission behält sich diesen Weg ausdrücklich vor. Sie verwies darauf, dass das Luxemburger Gericht London zu Strafzahlungen verurteilen könnte.

Laufende Verhandlungen

Allerdings würde es rund zwei Jahre dauern, bevor der EuGH urteilt. Der Schritt soll deshalb den politischen Druck auf London erhöhen, damit die Briten einlenken. Zwar fehlt Brüssel jetzt der Hebel, den es im Dezember ansetzen konnte. Das Abkommen über die künftigen Beziehungen wäre nicht zustande gekommen, hätte London am Binnenmarkt-Gesetz festgehalten. Doch wiesen Diplomaten in Brüssel darauf hin, dass die EU die Verhandlungen über die Zusammenarbeit im Energiesektor und den Zugang des britischen Finanzsektors zum Binnenmarkt (Äquivalenz-Entscheidung) auf Eis legen könne; an beidem habe die britische Regierung ein ungleich größeres Interesse als die europäische Seite.

Außerdem weigert sich das Europäische Parlament bisher, das Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Königreich zu ratifizieren. Die Fraktionsvorsitzenden legten vorige Woche keinen Termin dafür fest; zuerst müsse London seine einseitigen Schritte korrigieren. Die Ratifikationsfrist wurde bis Ende April verlängert; bis dahin wird der Vertrag vorläufig angewendet. Ohne Ratifikation müsste dies beendet werden; dann käme es zu Zöllen nach Maßgabe der Welthandelsorganisation. Allerdings machte ein hoher EU-Beamter am Montag deutlich, dass die Kommission daran kein Interesse habe. Vielmehr sei es vorzuziehen, Konflikte im Rahmen des Abkommens zu schlichten.    

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