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Da ist der Mann, der einer Frau im Vorbeigehen zuruft, er würde ihr gern an den Hintern fassen. Da ist die Gruppe Männer in einem Auto, die eine Fußgängerin im Rückwärtsgang durch eine Einbahnstraße verfolgt, um ihr anzügliche Sprüche hinterherzurufen. Da ist der Mann, der eine Passantin ungefragt auf ihre Figur anspricht: Wer so kurvig aussehe, könne doch nicht aus Deutschland kommen!
Nicht immer, aber meistens sind es Männer, die fremden Frauen oder queeren Menschen in der Öffentlichkeit hinterpfeifen, hinterherrufen, ihr Aussehen kommentieren, von sexuellen Handlungen mit den Betroffenen phantasieren oder sie dazu aufrufen. Dieses „Catcalling“ ist Alltag auf deutschen Straßen. Es betrifft vor allem erwachsene Frauen, aber auch Minderjährige. Der verharmlosende Begriff vergleicht die Belästigungen mit den Rufen, mit denen Menschen Katzen anlocken. In zahlreichen Städten sammeln Aktivisten solche Fälle über soziale Netzwerke und machen sie sichtbar, indem sie mit Kreide auf die Straße schreiben, was passiert ist. Zehntausende fordern in Petitionen mehr Konsequenzen.
Das Phänomen wird unterschätzt. Es handelt sich um Formen sexueller Belästigung, meist verbal, aber dabei bleibt es oft nicht. Aus Worten werden körperliche Übergriffe. In der Forschung ist das Thema unterrepräsentiert, es gibt nur wenig belastbare Studien zur Häufigkeit und zu den Folgen – obwohl die wenigen Umfragen, die vorliegen, zeigen, dass auch verbale sexuelle Belästigung das Sicherheitsempfinden von Betroffenen beeinträchtigt. Sie meiden bestimmte Orte, nehmen Umwege in Kauf. Manche verändern sogar ihren Kleidungsstil.
Justizministerin Stefanie Hubig will sexuelle Belästigung mit Geldstrafen ahnden
Da klingt es erst mal gut, wenn die SPD, vertreten durch Justizministerin Stefanie Hubig, einen neuen Straftatbestand einführen will. Verbale sexuelle Belästigung soll mit Geldstrafen geahndet werden, dort macht sie eine Gesetzeslücke aus. Bislang setzt eine strafbare sexuelle Belästigung eine körperliche Berührung voraus. Allerdings gibt es schon jetzt einen Straftatbestand der Beleidigung, der viele Äußerungen abdecken könnte – zumindest wenn er mit der nötigen Konsequenz verfolgt und ausgelegt würde. Im Fall eines Rentners kam der Bundesgerichtshof noch vor einigen Jahren zu dem erstaunlichen Schluss, dass es sich nicht um eine „herabsetzende Bewertung“ handle, wenn dieser einer Elfjährigen sage, er wolle „an ihre Muschi fassen“. Natürlich wurde das Kind herabgewürdigt: zum Sexualobjekt.
Zu der falschen Einschätzung kommt man nur, wenn solch übergriffiges Verhalten als ein verunglücktes Kompliment, als verklemmter Flirt ausgelegt wird. Aber es ist keine vulgär vorgebrachte Anerkennung, wenn ein Mann eine Frau auf intime Partien ihres Körpers anspricht und erklärt, er hätte gern Geschlechtsverkehr mit ihr, zumal meist vulgäres Vokabular wie „Titten“ oder „Ficken“ zum Einsatz kommt. Es ist eine Bedrohung. Mit solchen hinterhergebrüllten Aussagen reduzieren Männer Frauen zum Gegenstand ihrer Sexualinteressen, schüchtern sie ein und demonstrieren Macht. Dahinter steht oft ein veraltetes Geschlechterbild, nach dem Frauen für Männer sexuell verfügbar sein sollen.
Nicht jeder Fall von „Catcalling“ lässt sich allerdings als Beleidigung ahnden. Auch der geplante Straftatbestand wird nicht alle Lücken schließen. Denn es ist zwar unangenehm, beim Joggen von vorbeifahrenden Autofahrern angehupt, von Fremden mit Kosenamen angesprochen und als „heiß“ bewertet zu werden – in solchen Fällen wäre eine strafrechtliche Verfolgung aus juristischer Sicht aber unverhältnismäßig.
Das heißt nicht, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten hinnehmen muss, im Gegenteil. Die Vorfälle, von denen zumeist Frauen berichten, finden häufig mitten in der Öffentlichkeit statt, in Fußgängerzonen, in Bussen und Bahnen. Dagegen helfen Aufklärung und Zivilcourage. In der Stadt Leipzig gibt es die Kampagne „Kein Kompliment“, die übergriffiges Verhalten aufzeigt und die Folgen für Betroffene thematisiert. An einschlägigen Orten könnte man Sicherheitsdienste einsetzen, die Fälle dokumentieren, Ansprechpartner für Betroffene sind und Tätern Platzverweise erteilen. Auch Verkehrsbetriebe können für mehr Sicherheit sorgen: Wer sich übergriffig verhält, muss aussteigen. Mitfahrer und Passanten, überhaupt jeder und jede Einzelne sollten sich aufgerufen fühlen, gegen Belästigungen vorzugehen. Schließlich geht es nicht nur um die Frage des Miteinanders. Wer bestimmte Teile des öffentlichen Raums meidet, weil er sich bedroht fühlt, verliert ein Stück gesellschaftliche Teilhabe.
Der Rückfall in überholte Geschlechterbilder fängt früh an. Jugendliche sollten schon in der Schule über Sexismus und Objektivierung von Frauen sprechen – damit sich solche Bilder und frauenfeindliche Unkultur gar nicht erst verfestigen.
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