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#Das steckt im neuen EU-Haushalt

Das steckt im neuen EU-Haushalt

Woraus besteht das jetzt beschlossene Paket?

Hendrik Kafsack

Werner Mussler

Nach der Einigung der Staats- und Regierungschefs auf dem Sondergipfel im Juli auf ein Corona-Paket aus dem EU-Haushalt 2021 bis 2027 und dem 750-Milliarden-Euro-Wiederaufbauplan konnte der Eindruck entstehen, damit sei der Weg für die Verteilung des Geldes frei. Tatsächlich aber hat das Europäische Parlament in vielen Fragen ein Mitspracherecht, allen voran bei der Verabschiedung des EU-Haushalts selbst, der 1,074 Billionen Euro des 1,8-Billionen-Pakets ausmacht, und bei den Regeln für die Verknüpfung der Ausgaben mit der Rechtsstaatlichkeit. Auf den Rechtsstaatsmechanismus haben sich das Parlament und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die die Verhandlungen für die Staaten führt, vergangene Woche geeinigt. Nun ging es noch um den Haushalt 2021 bis 2027.

Wie sieht der Kompromiss zum EU-Haushalt 2021 bis 2027 aus?

Die im Juli von den EU-Staaten einstimmig erzielte Einigung wird nicht verändert. Für 2021 bis 2027 kann die EU also mit insgesamt 1,074 Billionen Euro planen. Zugleich hat das Europaparlament aber 15 bis 16 Milliarden Euro Zusatzmittel durchgesetzt.

Der Umfang des Budgetrahmens ändert sich trotz der beschlossenen Zusatzmittel nicht. Wie ist das möglich?

Die Lösung ist durchaus kreativ. Zum einen werden „Reserven“ genutzt, die in dem EU-Haushalt immer vorgesehen sind. Das erlaubt es, vereinfacht gesagt, Geld zweimal zu verplanen. Zum anderen soll es aber auch „frisches Geld“ aus zu erwartenden künftigen Einnahmen geben. 12,5 Milliarden Euro sollen durch Kartellbußen finanziert werden. Diese Bußen fließen normalerweise in die Haushalte der Mitgliedstaaten. Die Höhe ist durchaus realistisch. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren mehrfach Milliardenbußgelder verhängt.

Wird der EU-Haushalt durch die Einigung moderner?

Jein. Die Zusatzmittel sollen in diverse Programme zur Förderung von Forschung, Bildung, Gesundheit, Sicherung der Außengrenzen und weiteren „moderneren“ Zielen fließen. Der Haushalt 2021 bis 2027 wird aber unverändert von der Agrar- und Strukturpolitik dominiert. „Die Revolution ist das nicht“, gesteht der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen ein, der einzige deutsche Verhandler auf der Seite des Parlaments. Alle Zusatzausgaben gingen aber auf eine „klare europäische Prioritätensetzung“ zurück. Zudem habe das Parlament durchgesetzt, dass die Auszahlung von Agrarmitteln stärker an Biodiversitäts-Kriterien geknüpft werden soll.

Und was ist mit Klimaschutz und Digitalisierung?

Bezogen auf das Gesamtpaket von 1,8 Billionen Euro, soll mindestens 30 Prozent des Geldes in den Klimaschutz fließen. Der Wiederaufbauplan soll dazu einen überproportionalen Beitrag leisten. Die Kommission will dafür 37 Prozent der 750 Milliarden Euro reservieren. 20 Prozent des Aufbauplans sind für die Digitalisierung vorgesehen.

Beschlossen wurde ein Zeitplan für die Einführung eigener EU-Einnahmequellen. Bedeutet das, dass die EU mittelfristig definitiv Eigenmittel einführen wird, wie es das Parlament seit langem fordert?

Eher nein. Das Parlament hat in dieser Frage keine Kompetenz. Die Erhebung von Steuern ist Sache der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente. Die Einführung von Eigenmitteln müsste von den Staaten im Konsens beschlossen werden, und fast jedes Land hat gegen eines der erwogenen Instrumente Vorbehalte. Die Kommission soll aber in nächster Zeit Vorschläge für die Einführung unterschiedlicher EU-Steuern vorlegen. Für eine CO2-Grenzsteuer und eine Digitalabgabe sowie neue Einnahmen aus dem Emissionshandel hat sie bis Juni 2021 Zeit. Nach noch einmal drei Jahren soll sie dann weitere Vorschläge vorlegen, die auch eine Finanztransaktionssteuer umfassen könnten. Die Mittel sollen vor allem genutzt werden, um die Schulden zurückzuzahlen, die die EU zur Finanzierung des Aufbaupakets machen wird.

Und was ist mit dem Rechtsstaatsmechanismus?

Der EU-Haushalt und -Wiederaufbauplan werden mit der Rechtsstaatlichkeit verknüpft. Verstoßen Staaten dagegen, kann die EU ihnen künftig unter bestimmten Bedingungen Geld kürzen.

Ist das Finanzpaket mit der Einigung endgültig beschlossen?

Nein. Es fehlt noch die endgültige Zustimmung von Parlamentsplenum und EU-Staaten. Das Parlament will noch zusätzliche Mitspracherechte bei der Abwicklung der Reformprogramme im Rahmen des Corona-Wiederaufbauplans durchsetzen. Dazu laufen die Verhandlungen mit den Staaten noch. Vor allem aber ist im Ministerrat offen, ob Ungarn und Polen der Verknüpfung von EU-Zahlungen mit Rechtsstaatsprinzipien zustimmen. Theoretisch könnten sie das gesamte Paket blockieren. Die Brüsseler Verhandler glauben aber, dass sich die beiden Länder damit ins eigene Fleisch schneiden würden, weil sie auf die EU-Gelder angewiesen sind. „Jedes Land braucht die Mittel jetzt“, sagt Haushaltskommissar Johannes Hahn.

Wann können erste Mittel aus dem Paket fließen?

Die Einigung erlaubt es der EU-Kommission, den EU-Haushalt 2021 aufzustellen. Er soll noch in dieser Woche vorliegen und schnellstmöglich von Parlament und den Mitgliedstaaten beschlossen werden. Hahn erwartet, dass das gerade noch rechtzeitig ist. Verzögerungen bei der Auszahlung der Strukturhilfen dürften aber unvermeidlich sein. Sicher ist das bei den Mitteln aus dem Wiederaufbaupaket. Dieses muss von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Erst danach kann die Kommission Geld an den Finanzmärkten aufnehmen und dieses dann weiterreichen. Nach Hahns Aussage wird das bis Ende des ersten Halbjahrs 2021 dauern.

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