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#Datenverarbeitung: Kartellamt und Google einigen sich

Nutzer der Dienste des Konzerns erhalten künftig mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten. Eine zuvor ausgestellte Abmahnung hat sich mit der Einigung erledigt.

Der Google-Konzern Alphabet muss nach einer Einigung mit dem Bundeskartellamt seinen Nutzern bei bestimmten Diensten wie G-Mail mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen. Das teilte das Amt am Donnerstag in Bonn mit. Zuvor hatte die Kartellbehörde dem US-Konzern eine „ausführlich begründete Abmahnung“ zukommen lassen, die sich mit der Einigung nun erledigt hat.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, führte aus, in Zukunft hätten Nutzer von Google-Diensten sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschehe, wie Google sie einsetzen dürfe und ob die Daten über Dienste hinweg genutzt werden dürften: „Das schützt zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Daten. Zum anderen kann so die datengetriebene Marktmacht von Google begrenzt werden“, sagte Mundt.

Zusätzliche Verpflichtungszusagen von Google

Der Google-Konzern Alphabet konnte sich offenbar in den Verhandlungen mit seiner Position durchsetzen, dass die durch den Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union regulierten Dienste nicht zusätzlichen Anforderungen des Bundeskartellamtes unterliegen. Das sind Google Shopping, Google Play, Google Maps, Google-Suche, Youtube, Android, Google Chrome sowie Googles Onlinewerbedienst. Diese DMA-regulierten Dienste waren zum Teil noch Gegenstand der Abmahnung des Bundeskartellamtes gewesen.

Das Bundeskartellamt hob hervor, die zusätzlichen Verpflichtungszusagen von Google gegenüber dem Bundeskartellamt beträfen „mehr als 25 weitere Dienste“, darunter auch G-Mail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV. Aus Unternehmenskreisen verlautete jedoch, die Zahl der betroffenen Dienste sei vermutlich deutlich kleiner als 25.

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