#DAZN: Preiserhöhung laut Urteil des Handelsgerichts unzulässig

Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
© Andrey Popov – stock.adobe.com


Das Handelsgericht Wien erklärte mehrere Klauseln zu Vertragsänderungen und Preisherhöhungen beim Streaminganbieter DAZN als unzulässig.

Dass DAZN überhaupt vorm Handelsgericht Wien angeklagt wurde, geht auf den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zurück. Der VKI hatte im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums gehandelt. Gegenstand der Anklage sind 15 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen in den AGB vom Sport-Streaminganbieter DAZN. Das Wiener Handelsgericht hat jetzt all diese 15 Klauseln als unzulässig erklärt. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

HG Wien beanstandet u.a. DAZN-Klausel zur Preisanpassung

dazn
© MainStreaming S.p.A – DAZN schließt auch aktuell baldige Preiserhöhungen keineswegs aus

Das Handelsgericht Wien stimmte unter anderem der Unzulässigkeit einer DAZN-Vertragsklausel zur Preisanpassung zu. Diese Preisanpassungen sollen sich an „veränderten Marktbedingungen“ orienteren. Die besagte AGB-Klausel lieferte laut dem HG Wien aber keine nachvollziehbaren Parameter oder auch Beschränkungen für diese mögliche Preiserhöhungen. Von DAZN angegebene Entscheidungskriterien wie Lohnkosten, Verwaltungskosten oder Kosten für den Kundenservice seien zu unklar definiert. Auch eine AGB-Klausel, die das Schweigen der DAZN-Kunden als Zustimmung für Preiserhöhungen festlegte, wurde vom HG Wien kassiert, da hierbei die Vorgaben des Konsumentenschutzes nicht eingehalten würden.

Rechtliche Lage in Deutschland

Bild: © M. Schuppich - Fotolia.com
Bild: © M. Schuppich – Fotolia.com – Der Kampf gegen Preiserhöhungen geht auch in Deutschland weiter

Im Sommer 2023 landete eine ähnliche Klage in Deutschland vor dem Landgericht München, wie DIGITALFERNSEHEN berichtete. Auch hierbei ging es u. a. um eine DAZN-AGB-Klausel zur Preisanpassung, bei der die intransparenten Parameter für die Erhöhungen in der Kritik standen. In Bezug auf neun AGB-Klauseln gab das Landgericht München dem Kläger (Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VBZV) damals Recht. DAZN musste die AGB-Klauseln entsprechend ändern, die aber natürlich immer noch Preiserhöhungen vorsehen.

Der deutsche VBZV hat den Kampf gegen DAZN allerdings noch nicht eingestellt. Erst diesen Januar gab er eine geplante Sammelklage bekannt, worüber bei DIGITALFERNSEHEN ebenfalls berichtet. Wieder geht es um intransparente und rechtswidrige Preiserhöhungen bei DAZN.

Bildquelle:

  • df-dazn-mikro: MainStreaming S.p.A.
  • Geld_Euro: © M. Schuppich – Fotolia.com
  • GerichtUrteil: © Andrey Popov – stock.adobe.com

Von

Felix Ritter

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Allgemeines besuchen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert