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#Ministerpräsidenten wollen Corona-Maßnahmen beibehalten

Ministerpräsidenten wollen Corona-Maßnahmen beibehalten

Die Regierungschefs der Länder beenden am Mittag auf dem Petersberg bei Bonn ihre Jahrestagung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Am frühen Nachmittag wollen der scheidende nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) – der den Vorsitz der MPK erst Anfang Oktober übernommen hatte – und der stellvertretende MPK-Vorsitzende Michael Müller (SPD) die Ergebnisse vorstellen. Wie Laschet wechselt auch der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin in der kommenden Woche in den Bundestag.

Ein Hauptthema des Treffens war die Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Auf dem Tisch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten lag eine von den Staatskanzleichefs abgestimmte Beschlussvorlage zur weiteren rechtlichen Absicherung von Schutzmaßnahmen. Darin pochen die Ministerpräsidenten darauf, dass die eingeübten Hygienestandards in Innenräumen – wie die sogenannte 3G-Regel, Mund-Nasen-Schutz, Abstand, Lüften – auch in den Herbst- und Wintermonaten grundsätzlich erforderlich seien.

Politiker und Experten hatten in den vergangenen Tagen kontrovers über einen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für ein Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite Ende November diskutiert. Aus den Bundesländern kamen Forderungen nach Übergangsfristen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnte vor einer angeblichen rechtlichen Lücke, falls es nicht zu einer Verlängerung kommt. Ähnlich äußerte sich am Freitag der Gesundheitsminister des Bundeslandes, Klaus Holetschek (beide CSU), in der Zeitung Augsburger Allgemeinen.

Für Ausweitung des Homeoffice

Spahn hatte jedoch bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auf Landesebene auch künftig Schutzmaßnahmen angeordnet werden können. Auch Fachleute widersprachen der bayerischen Darstellung, dass mit dem Ende der „epidemischen Lage“ jegliche Rechtsgrundlage für weitere Corona-Maßnahmen fehle. Zwar fielen die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten besonderen Schutzmaßnahmen weg, wenn die Notlage auslaufe, sagte der in Münster lehrende Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann. „Allerdings können die Bundesländer, die ohnehin dafür zuständig sind, die Befugnisse weiter nutzen, wenn die Landtage das beschließen.“ In Paragraph 28a gibt das Infektionsschutzgesetz den Ländern ausdrücklich das Recht, nach dem Ende einer „epidemischen Lage“ Schutzmaßnahmen weiter anzuwenden, wenn das jeweilige Landesparlament das beschließt.

Das Land Nordrhein-Westfalen brachte in die MPK zwei eigene – ebenso vorher abgestimmte – Beschlussvorlagen ein. Der erste trägt den Titel „Lehren aus der Pandemie – Krisenresilienz von Staat, Verwaltung und Wirtschaft“. Gemeinsames Ziel aller staatlichen Ebenen müsse es sein, die Krisenfestigkeit Deutschlands zu stärken, um auf Vergleichbares noch besser vorbereitet zu sein, heißt es darin. Das Papier empfiehlt unter anderen „in krisen- und systemrelevanten Sektoren mittelfristig vollständige Lieferketten in Europa zu etablieren“. Europa soll so „durch die Förderung der heimischen Produktion über den Gesundheitsbereich hinaus“ eine größere Unabhängigkeit vom Weltmarkt erreichen.

Zudem plädieren die Regierungschefs für die Ausweitung des Homeoffice. In der Pandemie habe sich gezeigt, dass das ortsunabhängige digital unterstütze Arbeiten vielfach deutlich besser funktioniert habe, als anfangs allgemein erwartet, heißt es in der Beschlussvorlage. „Die Länder wollen die sich durch ein erweitertes Angebot von Homeoffice bietenden Chancen zur Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergreifen und damit nicht zuletzt zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes nutzen.“ Homeoffice und weitere Formen des mobilen Arbeitens böten besonderes Potential für den ländlichen Raum.

Datenschutz solle kein Hinderungsgrund sein

In der gemeinsamen Beschlussvorlage wird zudem eine kritische Überprüfung der Auszahlungsmodalitäten für Sofort- und Überbrückungshilfen an Selbständige und Unternehmern angekündigt. Bei den Soforthilfeprogrammen hätten sich die Länder „dem Zielkonflikt einer unbürokratischen und schnellen Auszahlung der Mittel und der gleichzeitigen Verhinderung einer missbräuchlichen Antragstellung zu stellen“ gehabt. „Um in Zukunft im Fall von Katastrophen schnell Soforthilfen zu gewähren und zugleich Betrug wirksam vorzubeugen, bedarf es einer Analyse der vom Bund und den einzelnen Ländern eingesetzten Antragsportale sowie der gegen den missbräuchlichen Abruf von Leistungen ergriffenen Maßnahmen im Sinne eines best-practice-Abgleichs“, heißt es in der Beschlussvorlage. Berücksichtigt werden solle dabei auch, in welchem Umfang es gelungen ist, die Antragsprozesse zu automatisieren und damit zu beschleunigen. „Denn die digitalen Verfahren der Corona-Hilfen haben Erwartungen auch für viele andere Förderprogramme geweckt.“ In Auftrag gegeben werden soll die Analyse von den Wirtschafts- und Finanzministern der Länder.

Die zweite von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschlussvorlage trägt den Titel „Den pandemiebedingten Digitalisierungsschub nutzen“. Darin heißt es, die Erfahrungen mit Corona hätten gezeigt, „dass Belastungen aufgrund von Schutzmaßnahmen dort am besten abgefedert werden konnten, wo ein hohes Maß an Digitalisierungskompetenz vorhanden ist“. Auch habe die Pandemie verdeutlicht, „dass der Bedarf besteht, sehr zügig länderübergreifend einsetzbare, barrierefreie, einheitliche oder kompatible“ digitale Lösungen anzubieten.

Bei der Entwicklung digitaler Instrumente solle nicht von vorneherein aus Sorge um den Datenschutz auf die Einbindung wichtiger Funktionen verzichtet werden, wenn diese beispielsweise durch eine (qualifizierte) Einwilligung der Nutzer datenschutzrechtlich abgesichert und optional genutzt werden könnte, heißt es in der Beschlussvorlage offensichtlich mit Blick auf die erheblichen Anlaufschwierigkeiten der Corona-Warn-App des Bundes.

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