#Vereinbarung gemeinsame Vergütungsregeln zwischen ARD-Sender, Produzenten & Dokumentarfilmer
„Vereinbarung gemeinsame Vergütungsregeln zwischen ARD-Sender, Produzenten & Dokumentarfilmer“
Selbständige Regisseur und Autor von Dokumentationen und Dokumentarfilmen können künftig mit höheren Honoraren rechnen.

Der bisher übliche „Buy-out“ mit pauschalen Gagen wird abgelöst durch ein Nachvergütungsmodell. Urheber werden auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, indem Wiederholungen künftig systematisch erfasst und die Filmemacher auch prozentual an kommerziellen Erlösen beteiligt werden. Da den Mediatheken eine zunehmend größere Bedeutung in der Verwertung dokumentarischer Produktionen zukommen wird, soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen zügig durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodel ersetzt werden.
Dr. Michael Kühn, ARD: „Dokumentationen sind prägender und fester Teil in unseren öffentlich-rechtlichen Programmen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, die Honorare der Dokumentarfilmer deutlich anzuheben und eine Nachvergütungen für besonders erfolgreiche Dokumentationen einzuführen. Auch aufwendige journalistische Recherchen erfahren stärkere Anerkennung. Die gemeinsamen Vergütungsregeln stellen einen Paradigmenwechsel dar und begründen eine neue Partnerschaft zwischen den Dokumentarfilmer*innen und der ARD.“
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